Derzeit nehme ich keine neuen Mandate an – ich bin ausgelastet. Was das heißt

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Wollen Sie einem Mitarbeiter mehr geben, kommt ein Gehaltsextra fast immer besser an als eine Gehaltserhöhung: Damit über das Gehalt 50 € netto ankommen, zahlen Sie rund 110 € – als Gutscheinkarte kosten dieselben 50 € Sie 50 €. Fangen Sie mit Gutscheinkarte, Deutschlandticket oder Kindergartenzuschuss an. Und immer zusätzlich zum Lohn, nie im Tausch gegen Gehalt.

Gehaltserhöhung oder Gehaltsextra – was kommt mehr an?

Von einer Gehaltserhöhung kommt bei Ihrem Mitarbeiter gut die Hälfte an. Den Rest teilen sich Finanzamt und Sozialkassen, und Sie zahlen als Arbeitgeber noch einmal rund ein Fünftel obendrauf. Ein Gehaltsextra geht den direkten Weg: Was Sie geben, kommt ohne Abzüge in der Lohnabrechnung an. Wie groß der Unterschied in Euro ist, zeigt der Rechner.

Das Gesetz kennt Dutzende solcher Extras. Die meisten lohnen sich für einen kleinen Betrieb nicht, weil der Aufwand den Vorteil auffrisst. Diese Seite ist deshalb keine Liste von A bis Z, sondern meine Rangfolge: womit Sie anfangen, was nur in bestimmten Fällen passt und wovon ich ohne Beratung abrate.

Welche Gehaltsextras empfehle ich?

ExtraWie viel?Darauf kommt es an
Stufe 1 · Damit fangen Sie an
Gutschein­karte (Sachbezug)50 € im MonatSach­leistung, kein Geld
Deutschland­ticket oder Jobticketder Ticket­preis, 2026: 63 € im MonatAbo-Nachweis
Kinder­garten­zuschussdie Kosten der BetreuungKind noch nicht schul­pflichtig
Stufe 2 · Passt in bestimmten Fällen
Internet­zuschuss50 € im Monat, plus 25 % Pauschal­steuerErklärung des Mit­arbeiters
Erholungs­beihilfe156 € im Jahr, plus 25 % Pauschal­steuerrund um den Urlaub
DienstradFahrrad oder E-Bike zur NutzungSie tragen die Kosten
Gesundheits­förderung600 € im Jahrin der Regel ein zertifi­zierter Kurs
Stufe 3 · Nur mit Beratung
Betrieb­liche Alters­versorgung4.056 € im Jahr ohne Abgaben, bis 8.112 € steuerfrei (2026)Zusage auf Jahr­zehnte

Die Beträge sind Obergrenzen; beim Internetzuschuss gilt die Grenze für den Zuschuss ohne Einzelnachweis. Wo nichts anderes steht, fallen auf das Extra weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an.

Sortiert habe ich nach dem Aufwand für einen kleinen Betrieb, nicht nach der höchsten Ersparnis. Die drei Extras in Stufe 1 richten Sie einmal ein, danach laufen sie mit der Lohnabrechnung mit. In Stufe 2 kommt jeweils etwas dazu, das Arbeit macht oder nur für manche Mitarbeiter passt. Die betriebliche Altersversorgung ist ein eigenes Thema: Sie binden sich und Ihren Mitarbeiter auf Jahrzehnte.

Nicht in der Liste steht der Essenszuschuss, obwohl er in fast jeder Übersicht auftaucht. Er ist steuerlich begünstigt, aber kleinteilig: Er hängt an den tatsächlichen Arbeitstagen und an einzelnen Mahlzeiten, und in der Praxis braucht es dafür einen Anbieter oder eine App. Für ein kleines Team lohnt das selten.

Was heißt „zusätzlich zum Lohn“?

Fast alle Extras auf dieser Seite sind nur begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommen (§ 8 Abs. 4 EStG). Das ist die Bedingung, an der die meisten Fehler entstehen.

Zusätzlich zum Lohn – so geht es, so nicht

So geht es: Ihre Mitarbeiterin bekommt ihr Gehalt wie bisher und ab Januar zusätzlich eine Gutscheinkarte über 50 €.

So nicht: Ihr Mitarbeiter verzichtet auf 50 € Gehalt und bekommt dafür die Gutscheinkarte. Das ist eine Gehaltsumwandlung – die Karte ist dann steuer- und beitragspflichtig.

Auch nicht: Sie haben für Januar eine Gehaltserhöhung zugesagt und ersetzen sie durch die Karte.

Im Einzelnen verlangt das Gesetz vier Dinge:

  1. Das Extra wird nicht auf den Lohn angerechnet.
  2. Der Lohn wird nicht gesenkt, um das Extra zu bezahlen.
  3. Das Extra ersetzt keine Gehaltserhöhung, die schon vereinbart ist.
  4. Fällt das Extra später weg, steigt der Lohn dadurch nicht.

Die wichtigste Ausnahme ist die betriebliche Altersversorgung: Dort ist die Umwandlung von Gehalt ausdrücklich vorgesehen.

Und was heißt dann „statt Gehaltserhöhung“? Entscheidend ist der Zeitpunkt. Fragt Ihre Mitarbeiterin im Gehaltsgespräch nach mehr Geld und ist noch nichts vereinbart, dürfen Sie ihr statt mehr Gehalt ein Extra anbieten. Haben Sie die Erhöhung schon zugesagt, ist dieser Weg verbaut: Dann kann das Extra nur noch obendrauf kommen.

Von Anfang an richtig abrechnen. Ein Extra läuft vom ersten Monat an als das, was es ist. Wer es zunächst als normales Gehalt abrechnet und später umstellt, bekommt die Sozialabgaben für diese Monate in der Regel nicht zurück.

Was kostet ein Extra im Vergleich zur Gehaltserhöhung?

Der Rechner zeigt, was es Sie kostet, wenn bei Ihrem Mitarbeiter ein bestimmter Betrag ankommen soll – einmal als Gehaltserhöhung, einmal als Gehaltsextra.

Gehaltserhöhung oder Gehaltsextra?

Was es Sie kostet, wenn ein Betrag bei Ihrem Mitarbeiter ankommen soll

Für 50 € netto mehr müssten Sie rund 91 € brutto mehr zahlen. Mit Ihrem Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben kostet Sie das rund 110 €.

Gehaltserhöhung und Gehaltsextra im Vergleich
Gehalts­erhöhungGehalts­extra
Kostet Sie im Monatrund 110 €50 €
Kommt bei Ihrem Mitarbeiter an50 €50 €
Abgaben an Finanzamt und Sozialkassenrund 60 €0 €
Kostet Sie im Jahrrund 1.320 €600 €

So ist gerechnet: Überschlagsrechnung für einen Mitarbeiter mit 3.500 € Bruttolohn im Monat, Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag der Krankenkasse (Werte 2026). Das Gehaltsextra ist dabei frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Umlagen und Unfallversicherung sind nicht eingerechnet.

Unverbindliche Orientierung, keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung. Gerechnet wird nur in Ihrem Browser, Ihre Eingabe wird nicht übertragen oder gespeichert.

Bei einem anderen Lohn, einer anderen Steuerklasse, einer anderen Krankenkasse oder in Sachsen weichen die Zahlen ab, die Größenordnung bleibt. Bei großen Beträgen ist die Gehaltserhöhung in Wahrheit noch etwas teurer, als der Rechner zeigt, weil der Steuersatz mit dem Lohn steigt – bei 500 € sind es rund 2 %.

Wofür der Rechner nicht gilt:

  • Pauschal besteuerte Extras (Internetzuschuss, Erholungsbeihilfe): Hier zahlen Sie zusätzlich 25 % pauschale Lohnsteuer und darauf den Solidaritätszuschlag. 50 € Internetzuschuss kosten Sie so rund 63 € – immer noch deutlich weniger als die Gehaltserhöhung.
  • Minijobber: Für sie gelten andere Abgaben.
  • Geschäftsführer der eigenen GmbH: siehe unten.

Ab hier: zum Nachschlagen

Die Empfehlung steht oben. Die folgenden Abschnitte brauchen Sie erst, wenn Sie ein bestimmtes Extra einführen wollen:

Was muss ich bei den einzelnen Extras beachten?

Gutscheinkarte (Sachbezug bis 50 €)

  • Was: Guthaben auf einer Gutschein- oder Geldkarte, das Ihr Mitarbeiter nur für Waren und Dienstleistungen einsetzen kann.
  • Wie viel: 50 € im Monat, frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
  • Bedingung: Es muss ein Sachbezug sein – kein Bargeld, keine Karte, die sich auszahlen lässt, und keine frei einsetzbare Zahlungskarte. Die Karte darf nur bei einem begrenzten Kreis von Händlern oder nur für eine eng begrenzte Auswahl an Waren und Dienstleistungen gelten; eine Beschränkung auf bestimmte Branchen allein genügt nicht. Die 50 € sind eine Freigrenze für alle Sachbezüge des Monats zusammen, die unter diese Grenze fallen; das Deutschlandticket zählt nicht mit. Liegen Sie einen Cent darüber, ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
  • Nachweis: Aufladung je Mitarbeiter und Monat in den Lohnunterlagen, dazu die Bedingungen der Karte.

Mehr dazu, auch zu Anbietern wie Edenred: Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits: 50 Euro im Monat ohne Abgaben.

Deutschlandticket oder Jobticket

  • Was: Sie erstatten Ihrem Mitarbeiter sein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Er darf es auch privat nutzen.
  • Wie viel: höchstens der Ticketpreis. Das Deutschlandticket kostet 63 € im Monat, ab Januar 2027 sind es 66,80 €. Der Zuschuss ist frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben (§ 3 Nr. 15 EStG).
  • Bedingung: Der Zuschuss endet, wenn das Abo endet. Er wird auf die Pendlerpauschale Ihres Mitarbeiters angerechnet; bei kurzen Arbeitswegen merkt er davon in der Regel nichts.
  • Nachweis: Abo-Nachweis für jeden bezuschussten Monat in den Lohnunterlagen.

Aus der Praxis: Deutschlandticket erstatten

Ein typischer Fall aus meiner Beratung: Ein Betrieb will seinen Mitarbeitern das Deutschlandticket bezahlen. Die einfachste Lösung: Die Mitarbeiter kaufen ihr Ticket selbst und legen den Beleg vor. Der Betrieb erstattet den Preis mit der Lohnabrechnung, zusätzlich zum Gehalt und ohne Abzüge. Einen Vertrag mit dem Verkehrsverbund braucht es dafür nicht.

Alle Einzelheiten, auch zu langen Arbeitswegen: Deutschlandticket als Jobticket: steuerfrei im kleinen Team.

Kindergartenzuschuss

  • Was: Sie übernehmen die Kosten für Kita, Krippe oder Tagesmutter Ihres Mitarbeiters ganz oder zum Teil, einschließlich Verpflegung.
  • Wie viel: ohne feste Obergrenze, höchstens die tatsächlichen Kosten. Der Zuschuss ist frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben (§ 3 Nr. 33 EStG).
  • Bedingung: Das Kind ist noch nicht schulpflichtig und wird außerhalb des eigenen Haushalts betreut. Die Betreuung zu Hause, etwa durch eine Kinderfrau oder Angehörige, zählt nicht.
  • Nachweis: die Rechnung oder der Beitragsbescheid der Einrichtung im Original bei den Lohnunterlagen.

Für Mitarbeiter mit kleinen Kindern ist das oft das wertvollste Extra, weil es keine feste Obergrenze gibt. Ein Punkt gehört dazu: Was Sie erstatten, kann Ihr Mitarbeiter nicht noch einmal als Kinderbetreuungskosten in seiner Steuererklärung absetzen.

Internetzuschuss

  • Was: ein Zuschuss zu den Kosten des privaten Internetanschlusses Ihres Mitarbeiters.
  • Wie viel: bis 50 € im Monat genügt eine Erklärung Ihres Mitarbeiters über seine Kosten. Sie zahlen darauf 25 % pauschale Lohnsteuer; Sozialabgaben fallen nicht an (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).
  • Bedingung: Ihr Mitarbeiter hat einen Internetanschluss und zahlt dafür mindestens so viel, wie Sie zuschießen.
  • Nachweis: die schriftliche Erklärung Ihres Mitarbeiters bei den Lohnunterlagen.

Passt, wenn die Gutscheinkarte schon ausgeschöpft ist und Sie noch etwas drauflegen wollen.

Erholungsbeihilfe

  • Was: ein Zuschuss zum Urlaub.
  • Wie viel: im Jahr 156 € für Ihren Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € je Kind. Sie zahlen darauf 25 % pauschale Lohnsteuer; Sozialabgaben fallen nicht an (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG).
  • Bedingung: Das Geld dient der Erholung. Davon dürfen Sie ausgehen, wenn Sie es in zeitlicher Nähe zum Urlaub zahlen. Zahlen Sie mehr als den Höchstbetrag, ist die Pauschalierung für diese Person ganz verloren.
  • Nachweis: Zeitpunkt der Zahlung und Urlaubszeitraum in den Lohnunterlagen.

Passt als kleine Geste einmal im Jahr. Wegen der niedrigen Beträge ersetzt sie keine Gehaltserhöhung.

Dienstrad

  • Was: Sie überlassen Ihrem Mitarbeiter ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike, meist geleast, auch für private Fahrten. Schnelle E-Bikes mit Versicherungskennzeichen (S-Pedelecs) gelten als Kraftfahrzeug und fallen nicht darunter.
  • Wie viel: Der Vorteil aus der Nutzung ist frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Befreiung ist bis Ende 2030 befristet.
  • Bedingung: Sie tragen die Kosten zusätzlich zum Gehalt. Das verbreitete Leasing über Gehaltsumwandlung ist erlaubt, aber nicht steuerfrei: Ihr Mitarbeiter versteuert dann jeden Monat 1 % von einem Viertel des Listenpreises.
  • Nachweis: Leasingvertrag auf den Betrieb und Überlassungsvereinbarung mit Ihrem Mitarbeiter.

Passt, wenn ein Mitarbeiter tatsächlich Rad fährt und Sie bereit sind, die Rate ganz zu übernehmen. Zum Rad im eigenen Betrieb: Fahrrad und E-Bike absetzen.

Gesundheitsförderung

  • Was: Sie bezahlen Kurse, die der Gesundheit dienen, etwa Rückentraining oder Stressbewältigung.
  • Wie viel: bis 600 € im Jahr je Mitarbeiter, frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben (§ 3 Nr. 34 EStG).
  • Bedingung: Kurse, die Ihr Mitarbeiter selbst bucht, müssen zertifiziert sein. Für Kurse, die Sie eigens für Ihre Beschäftigten durchführen lassen, gelten eigene Voraussetzungen und Nachweise. Der Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio gehört nicht dazu.
  • Nachweis: bei zertifizierten Kursen das Zertifikat und die Teilnahmebescheinigung bei den Lohnunterlagen. Erstatten Sie Ihrem Mitarbeiter die Kursgebühr, gehört auch sein Zahlungsbeleg dazu.

Passt, wenn Mitarbeiter von sich aus einen solchen Kurs besuchen wollen. Als Angebot „für alle“ ist der Aufwand für einen kleinen Betrieb hoch.

Betriebliche Altersversorgung

  • Was: Beiträge an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds für Ihren Mitarbeiter.
  • Wie viel: 2026 bis 8.112 € im Jahr steuerfrei, davon 4.056 € frei von Sozialabgaben (§ 3 Nr. 63 EStG).
  • Bedingung: Begünstigt sind nur Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis Ihres Mitarbeiters. Sie geben eine Zusage, die Sie über Jahrzehnte bindet. Wandelt Ihr Mitarbeiter Gehalt um, müssen Sie in der Regel 15 % dazugeben.
  • Nachweis: Versorgungszusage, Vertrag und Beitragszahlungen.

Das ist kein Extra, das man nebenbei einrichtet. Sprechen Sie vorher mit einem Fachmann für betriebliche Altersversorgung und mit mir.

Wie kommt das Extra in die Lohnabrechnung von Lexware Office?

Rechnen Sie den Lohn selbst in Lexware Office ab, erfassen Sie ein Extra in der Abrechnung beim jeweiligen Mitarbeiter über „Entgelt hinzufügen“. Für die meisten Extras dieser Seite gibt es dort einen fertigen Eintrag: „Steuerfreier Sachbezug 50 €“, „Jobticket / Deutschlandticket / ÖPNV“, „Kindergartenzuschuss“, „Internetpauschale“, „Jobrad / Firmenrad“ und „Betriebliche Altersvorsorge (bAV)“.

Zwei Dinge sollten Sie vorher wissen (Stand der Lexware-Hilfe: September 2026):

  • Erholungsbeihilfe und Gesundheitsförderung stehen nicht in der Liste. Fehlende Einträge legt der Lexware-Support auf Anfrage an, soweit Lexware Office sie abrechnen kann. Fragen Sie dort nach, bevor Sie das Extra zusagen.
  • Beim Jobticket fragt Lexware Office, wer das Ticket kauft. Kauft es Ihr Mitarbeiter und Sie erstatten, tragen Sie den Zuschuss ein. Kaufen Sie das Ticket selbst und Ihr Mitarbeiter zahlt nichts dazu, lässt sich das derzeit nicht abrechnen.

Die Klick-Wege stehen in der Lexware-Hilfe: Entgelte in der Lohnabrechnung erfassen · Sachzuwendungen bis 50 Euro · Steuerfreies Jobticket.

Und für mich als Geschäftsführer meiner GmbH?

Als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH sind Sie steuerlich Arbeitnehmer. Die Extras dieser Seite stehen Ihnen deshalb grundsätzlich genauso offen wie Ihren Mitarbeitern, auch die Gutscheinkarte. Zwei Dinge sind bei Ihnen anders:

Die Vereinbarung muss vorher stehen. Halten Sie die Mehrheit der Anteile, erkennt das Finanzamt ein Extra nur an, wenn es klar und vor der ersten Zahlung vereinbart ist, danach genau so gelebt wird und Ihre Vergütung insgesamt angemessen bleibt. Am besten halten Sie es schriftlich fest, als Nachtrag zum Anstellungsvertrag. Sonst droht, dass das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.

Die Ersparnis ist kleiner. Sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig, sparen Sie mit einem Extra nur die Lohnsteuer, keine Sozialabgaben. Der Rechner oben gilt für Sie deshalb nicht. Eine Größenordnung: Zahlen Sie auf zusätzliches Gehalt 42 % Einkommensteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, bleiben von 50 € Gehalt knapp 28 €. Von der Gutscheinkarte bleiben die vollen 50 € – bei 50 € im Monat sind das rund 265 € im Jahr.

Sprechen Sie mich an, bevor Sie ein Extra für sich selbst vereinbaren.

Was ist der nächste Schritt?

Sie möchten Ihren Mitarbeitern ein Gehaltsextra geben? Wenn Sie bereits mit mir arbeiten, sprechen Sie mich an, bevor das erste Extra fließt – dann klären wir vorab, ob die Bedingungen passen und wie es in die Lohnabrechnung kommt. Neue Mandate nehme ich derzeit nicht an.

Rechtsstand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?
Leistungen, die Sie Ihren Mitarbeitern neben dem Gehalt geben und für die das Gesetz eine eigene Befreiung kennt – zum Beispiel Sachbezüge bis 50 € im Monat, der Zuschuss zum Deutschlandticket oder der Kindergartenzuschuss. Man nennt sie auch steuerfreie Arbeitgeberleistungen oder Gehaltsextras. Eine Zahlung an Mitarbeiter ohne eigene Befreiung ist in aller Regel normaler, steuerpflichtiger Lohn.
Was ist Nettolohnoptimierung?
Der Begriff meint, Mitarbeitern begünstigte Leistungen statt mehr Bruttolohn zu geben. Oft steckt dahinter eine Gehaltsumwandlung: Der Mitarbeiter verzichtet auf Lohn und bekommt dafür ein Extra. Genau das funktioniert bei den meisten Extras nicht. Ich empfehle deshalb den anderen Weg: Extras zusätzlich zum Lohn.
Kann ich mehrere Gehaltsextras kombinieren?
Ja. Jedes Extra hat seine eigene Regel und seinen eigenen Höchstbetrag. Der Zuschuss zum Deutschlandticket verbraucht zum Beispiel nicht die 50-€-Freigrenze für die Gutscheinkarte. Zusammengerechnet werden nur Sachbezüge, die auf dieselbe Freigrenze einzahlen.
Gelten die Gehaltsextras auch für Minijobber?
Ja. Steuer- und beitragsfreie Extras zählen nicht zum Verdienst und damit nicht zur Minijob-Grenze (2026: 603 € im Monat). Wichtig ist, dass das Extra vom ersten Monat an richtig abgerechnet wird: Läuft es als normaler Lohn, kann die Grenze überschritten sein. Der Rechner auf dieser Seite gilt für Minijobber nicht.
Ist Urlaubsgeld steuerfrei?
Nein, Urlaubsgeld ist normaler Arbeitslohn. Begünstigt ist nur die Erholungsbeihilfe: bis 156 € im Jahr für den Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € je Kind. Darauf zahlen Sie als Arbeitgeber 25 % pauschale Lohnsteuer, Sozialabgaben fallen nicht an.
Muss ich ein Gehaltsextra schriftlich vereinbaren?
Das Gesetz verlangt es bei den meisten Extras nicht. Eine kurze schriftliche Vereinbarung vor der ersten Zahlung ist aber der sichere Weg: Sie belegt, dass das Extra zusätzlich zum Lohn kommt, und regelt, wann es endet.
Was passiert, wenn die Bedingungen nicht eingehalten sind?
Dann ist das Extra ganz oder teilweise normaler Lohn. Lohnsteuer und Sozialabgaben werden nachgefordert, oft erst nach einer Prüfung und dann für mehrere Jahre – in der Regel bei Ihnen als Arbeitgeber.

Fachlich geprüft und freigegeben am 13.10.2026 von Mathias Dittmann, Steuerberater. Erstellt mit KI-Unterstützung – die fachliche Verantwortung liegt bei mir. Wie ich KI einsetze