Neue Mandate nehme ich ab 1. Januar 2027 wieder an – bis dahin bin ich ausgelastet. Was das heißt

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Der Beitrag als kurzes Gespräch – für unterwegs. Maßgeblich ist der Text unten.

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Sophie: Willkommen bei Mein-Steuer-Coach. Kurz vorweg: Sie hören KI-generierte Stimmen. Der Inhalt stammt aus dem Blogbeitrag „Deutschlandticket als Jobticket“ von Steuerberater Mathias Dittmann – dort finden Sie auch die Tabellen und alle Einzelheiten.

Hans: Heute geht es um eine Frage für Arbeitgeber mit kleinem Team: Wie bezuschussen Sie das Deutschlandticket Ihrer Mitarbeiter steuerfrei?

Sophie: Warum überhaupt ein Zuschuss – und nicht einfach mehr Gehalt?

Hans: Eine Gehaltserhöhung von 67 Euro kostet Sie als Arbeitgeber mit Sozialabgaben rund 80 Euro.

Sophie: Und bei Ihrem Mitarbeiter kommen davon oft keine 45 Euro an.

Hans: Genau. Erstatten Sie ihm stattdessen das Deutschlandticket, kommt der volle Betrag an.

Sophie: Welcher Weg ist für kleine Teams der beste?

Hans: Der steuerfreie Zuschuss. Ihr Mitarbeiter schließt das Deutschlandticket selbst ab und zahlt es selbst. Sie erstatten ihm den Preis über die Lohnabrechnung, zusätzlich zum Gehalt.

Sophie: Und das ist steuerfrei?

Hans: Ja. Dieser Zuschuss ist lohnsteuerfrei und damit auch frei von Sozialabgaben – für Ihren Mitarbeiter und für Sie.

Sophie: Darf er das Ticket auch privat nutzen?

Hans: Uneingeschränkt. Und einen Vertrag mit einem Verkehrsverbund brauchen Sie dafür nicht.

Sophie: Welche Bedingungen müssen Arbeitgeber einhalten?

Hans: Drei. Erstens: zusätzlich zum Gehalt. Der Zuschuss darf weder Gehalt ersetzen noch an die Stelle einer bereits vereinbarten oder zugesagten Gehaltserhöhung treten.

Sophie: Und wenn der Zuschuss später wegfällt?

Hans: Dann darf sich das Gehalt dadurch nicht erhöhen.

Sophie: Die zweite Bedingung?

Hans: Höchstens die tatsächlichen Kosten. Kündigt Ihr Mitarbeiter das Abo oder pausiert es, endet der Zuschuss.

Sophie: Und drittens?

Hans: Vom ersten Monat an richtig abgerechnet, nämlich als steuerfreier Fahrtkostenzuschuss. Wer ihn zunächst als normales Gehalt abrechnet und erst später umstellt, bekommt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für diese Monate in der Regel nicht zurück.

Sophie: Wie viel Arbeit macht das?

Hans: Der Weg ist der einfachste, aber er will sauber eingerichtet sein. Gesetzlich verlangt sind die richtige Abrechnung vom ersten Monat an und der Nachweis in den Lohnunterlagen.

Sophie: Braucht es eine schriftliche Vereinbarung und eine eigene Lohnart?

Hans: Das Gesetz schreibt beides nicht vor. Sie sind aber der sichere Weg dorthin, und beides sollte vor der ersten Auszahlung stehen.

Sophie: Und danach läuft es von allein?

Hans: Nein. Der Zuschuss braucht weiter Pflege: der Abo-Nachweis für jeden bezuschussten Monat, bei jeder Preisänderung der neue Betrag, bei Kündigung des Abos das Ende des Zuschusses. Genau an diesen Stellen entstehen die Fehler, die später Lohnsteuer und Sozialabgaben kosten.

Sophie: Was kostet das Deutschlandticket?

Hans: Bis Ende 2026 sind es 63 Euro im Monat, ab dem 1. Januar 2027 dann 66 Euro 80.

Sophie: Im Jahr sind das 801 Euro 60.

Hans: Richtig. Wer die tatsächlichen Kosten erstattet, muss den Betrag in der Lohnabrechnung zum 1. Januar 2027 anpassen.

Sophie: Gibt es einen Haken?

Hans: Einen. Der steuerfreie Zuschuss wird in der Steuererklärung Ihres Mitarbeiters auf die Pendlerpauschale angerechnet.

Sophie: Also auf die 38 Cent je Kilometer des einfachen Arbeitswegs.

Hans: Genau. Ob ihn das etwas kostet, hängt vom Arbeitsweg ab.

Sophie: Warum das?

Hans: Jeder Arbeitnehmer bekommt ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten pauschal angerechnet. Solange seine Pendlerpauschale darunter liegt, verliert er durch die Anrechnung nichts.

Sophie: Was heißt das in Kilometern?

Hans: Gerechnet mit dem Ticketpreis 2027, 220 Arbeitstagen und einem Mitarbeiter ohne weitere Werbungskosten: Unter 15 Kilometern bleibt die Anrechnung folgenlos.

Sophie: Und bei einem langen Arbeitsweg?

Hans: Ab etwa 25 Kilometern geht der volle Ticketwert als Abzug verloren. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 240 Euro im Jahr.

Sophie: Dem stehen aber 801 Euro 60 gegenüber, die der Mitarbeiter steuerfrei bekommt.

Hans: Richtig. Er gewinnt also in jedem Fall deutlich.

Sophie: Und wenn der Pauschbetrag steigt?

Hans: Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sieht 1.430 Euro ab 2027 vor. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Sophie: Und wenn es so kommt?

Hans: Dann bleibt die Anrechnung bis etwa 17 Kilometer folgenlos.

Sophie: Man kann den Zuschuss auch pauschal versteuern. Lohnt sich das?

Hans: Sie können statt der Steuerfreiheit 25 Prozent pauschale Lohnsteuer zahlen. Dann bleibt die Pendlerpauschale Ihres Mitarbeiters ungekürzt. Die Wahl gilt je Mitarbeiter einheitlich für das ganze Kalenderjahr.

Sophie: Was kostet das den Arbeitgeber?

Hans: Auf 801 Euro 60 Ticketkosten zahlen Sie mit Solidaritätszuschlag 211 Euro 42 im Jahr, mit Kirchensteuer knapp 230 Euro.

Sophie: Und was spart der Mitarbeiter dadurch?

Hans: Höchstens rund 240 Euro – bei langem Weg und 30 Prozent Grenzsteuersatz. Bei kurzem Arbeitsweg zahlen Sie die Pauschalsteuer für einen Vorteil, der gar nicht eintritt. Bei langem Arbeitsweg halten sich Ihr Aufwand und sein Vorteil ungefähr die Waage.

Sophie: Und eine Gehaltsumwandlung?

Hans: Verzichtet Ihr Mitarbeiter auf Gehalt und bekommt dafür das Ticket, fehlt die Voraussetzung „zusätzlich zum Lohn“. Die Steuerfreiheit entfällt.

Sophie: Was bleibt dann?

Hans: In der Regel die Pauschalierung mit 25 Prozent. Sie ist auch bei einer Gehaltsumwandlung möglich und dann beitragsfrei. Die Pauschalsteuer tragen Sie.

Sophie: Viele Verkehrsunternehmen bieten das Deutschlandticket als Jobticket mit Rabatt an. Lohnt sich der Rahmenvertrag?

Hans: Es gibt 5 Prozent Rabatt, wenn Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag schließen und mindestens 25 Prozent des Preises zuschießen.

Sophie: 2027 wird das Ticket dadurch um 3 Euro 34 im Monat günstiger.

Hans: Und dafür brauchen Sie einen Vertrag, ein Bestellportal und jemanden, der Ein- und Austritte dort pflegt. Für zwei oder drei Mitarbeiter steht das in keinem Verhältnis.

Sophie: Gilt der Zuschuss auch für Minijobber?

Hans: Ja. Der steuerfreie Zuschuss ist kein Arbeitsentgelt. Er zählt nicht zur Minijob-Grenze, und es fallen keine Pauschalabgaben darauf an.

Sophie: Also ohne Risiko?

Hans: Nicht ganz. Verdient Ihr Minijobber bereits genau die Höchstgrenze, darf beim Zuschuss nichts schiefgehen. Läuft der Zuschuss weiter, obwohl das Abo gekündigt ist, kann die Grenze überschritten sein.

Sophie: Lässt sich der Zuschuss mit anderen Extras kombinieren?

Hans: Ja. Die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge bleibt unberührt, etwa für eine Gutscheinkarte.

Sophie: Wer beides kombiniert, gibt seinem Mitarbeiter 2027 also fast 117 Euro im Monat ohne Abzüge.

Hans: Genau.

Sophie: Ihr Rat in einem Satz?

Hans: Für ein kleines Team: Zuschuss in Höhe des Ticketpreises, zusätzlich zum Gehalt, an das Abo gekoppelt, vom ersten Monat an als eigene Lohnart.

Sophie: Danke, Hans. Den vollständigen Beitrag mit der Tabelle nach Arbeitsweg und dem Entscheidungsbaum finden Sie auf meinsteuercoach.de. Danke fürs Zuhören.

Fachlich geprüft und freigegeben am 04.10.2026 von Mathias Dittmann, Steuerberater. Audio: KI‑generierte Stimmen, Text wie im Transkript. MP3 herunterladen (3,9 MB)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der einfachste Weg: Ihr Mitarbeiter abonniert das Deutschlandticket selbst, Sie erstatten den Preis als Zuschuss zusätzlich zum Gehalt. Das ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Preis: 63 € im Monat bis Ende 2026, 66,80 € ab 1. Januar 2027.
  • Der Haken: Der Zuschuss wird auf die Pendlerpauschale Ihres Mitarbeiters angerechnet. Unter 15 km Arbeitsweg merkt er davon in der Regel nichts.
  • Keine Gehaltsumwandlung: Dann ist der Zuschuss nicht mehr steuerfrei.
  • Die 50-€-Freigrenze bleibt frei – der Zuschuss lässt sich mit einer Gutscheinkarte kombinieren.

Eine Gehaltserhöhung von 67 € kostet Sie als Arbeitgeber mit Sozialabgaben rund 80 €, und bei Ihrem Mitarbeiter kommen davon oft keine 45 € an. Erstatten Sie ihm stattdessen das Deutschlandticket, kommt der volle Betrag an. Das Gesetz kennt dafür mehrere Wege. Für ein kleines Team ist einer davon klar der beste – und zwei, die oft empfohlen werden, lohnen sich meist nicht.

Mein Rat: Welcher Weg ist für kleine Teams der beste?

Der steuerfreie Zuschuss: Ihr Mitarbeiter schließt das Deutschlandticket selbst ab und zahlt es selbst. Sie erstatten ihm den Preis über die Lohnabrechnung, zusätzlich zum Gehalt.

Dieser Zuschuss ist nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuerfrei und damit auch frei von Sozialabgaben – für Ihren Mitarbeiter und für Sie. Das Ticket darf er uneingeschränkt privat nutzen. Das Deutschlandticket gilt im öffentlichen Nahverkehr, und dort kommt es auf den Anlass der Fahrt nicht an.

Sie brauchen dafür keinen Vertrag mit einem Verkehrsverbund.

Die 50-€-Freigrenze für Sachbezüge bleibt dabei unberührt. Wer mag, kombiniert beides – etwa mit einer Gutscheinkarte – und gibt seinem Mitarbeiter so 2027 fast 117 € im Monat ohne Abzüge.

Welche Bedingungen muss ich einhalten?

Drei Bedingungen entscheiden darüber, ob der Zuschuss steuerfrei bleibt:

Zusätzlich zum Gehalt. Der Zuschuss muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn dazukommen. Er darf weder Gehalt ersetzen noch an die Stelle einer bereits vereinbarten oder zugesagten Gehaltserhöhung treten (§ 8 Abs. 4 EStG). Soll der Zuschuss eine schon zugesagte Erhöhung ersetzen, ist er nicht steuerfrei – dann bleibt in der Regel die Pauschalierung mit 25 % (siehe unten). Und fällt der Zuschuss später weg, darf sich das Gehalt dadurch nicht erhöhen.

Höchstens die tatsächlichen Kosten. Sie erstatten nicht mehr, als Ihr Mitarbeiter für das Ticket zahlt. Kündigt er das Abo oder pausiert es, endet der Zuschuss. Was darüber hinausgeht, ist normaler, steuerpflichtiger Lohn.

Vom ersten Monat an richtig abgerechnet. Der Zuschuss läuft in der Lohnabrechnung von Anfang an als steuerfreier Fahrtkostenzuschuss. Wer ihn zunächst als normales Gehalt abrechnet und erst später umstellt, bekommt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für diese Monate in der Regel nicht zurück.

So setzen Sie es um

  1. Kurze Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag: Zuschuss zum Deutschlandticket, zusätzlich zum Gehalt, nur solange das Abo besteht. Ihr Mitarbeiter meldet, wenn er das Abo kündigt oder sich der Preis ändert.
  2. Abo-Nachweis zu den Lohnunterlagen. Er muss alle bezuschussten Monate abdecken – also regelmäßig erneuern, mindestens einmal im Jahr.
  3. Eigene Lohnart „Fahrtkostenzuschuss steuerfrei“ – vor der ersten Auszahlung eingerichtet.
  4. Hinweis an Ihren Mitarbeiter, dass der Zuschuss auf seine Pendlerpauschale angerechnet wird.

Wie viel Arbeit macht das?

Der Weg ist der einfachste, aber er will sauber eingerichtet sein. Gesetzlich verlangt sind die richtige Abrechnung vom ersten Monat an und der Nachweis in den Lohnunterlagen. Eine schriftliche Vereinbarung und eine eigene Lohnart schreibt das Gesetz nicht vor – sie sind aber der sichere Weg dorthin, und beides sollte vor der ersten Auszahlung stehen. Danach braucht der Zuschuss weiter Pflege – der Abo-Nachweis für jeden bezuschussten Monat, bei jeder Preisänderung der neue Betrag, bei Kündigung des Abos das Ende des Zuschusses. Genau an diesen Stellen entstehen die Fehler, die später Lohnsteuer und Sozialabgaben kosten.

Was kostet das Deutschlandticket 2026 und 2027?

bis 31.12.2026ab 01.01.2027
Deutschlandticket im Monat63,00 €66,80 €
Deutschlandticket im Jahr756,00 €801,60 €
Deutschlandticket als Jobticket (5 % Rabatt, vor Arbeitgeberzuschuss)59,85 €63,46 €

Den neuen Preis hat der Koordinierungsrat für das Deutschlandticket (Bund, Länder, Kommunen und Verkehrsbranche) Ende September 2026 beschlossen. Er folgt erstmals einem festen Preisindex. Steht in Ihrer Vereinbarung „in Höhe der tatsächlichen Kosten des Abonnements“, müssen Sie die Vereinbarung zum Jahreswechsel nicht ändern. Steht dort ein fester Betrag, bleibt es dabei – es sei denn, Sie wollen weiter den vollen Preis erstatten: Dann braucht die Vereinbarung einen Nachtrag. Wer die tatsächlichen Kosten erstattet, muss den Betrag in der Lohnabrechnung zum 1. Januar 2027 anpassen.

Ab hier: Details für den Einzelfall

Die Empfehlung steht oben. Die folgenden Abschnitte brauchen Sie nur, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Ihr Mitarbeiter hat einen langen Arbeitsweg → Pendlerpauschale und Pauschalierung
  • Der Zuschuss soll Gehalt ersetzen → Gehaltsumwandlung
  • Sie haben ein größeres Team → Rahmenvertrag „Deutschlandticket Job“
  • Es geht um einen Minijobber oder den Geschäftsführer selbst

Was ist mit der Pendlerpauschale meines Mitarbeiters?

Das ist der eine Haken der Empfehlung. Der steuerfreie Zuschuss wird in der Steuererklärung Ihres Mitarbeiters auf die Entfernungspauschale angerechnet – also auf die Pendlerpauschale von 0,38 € je Kilometer des einfachen Arbeitswegs (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG). Sie bescheinigen den Betrag dafür in der Lohnsteuerbescheinigung.

Ob ihn das etwas kostet, hängt vom Arbeitsweg ab. Jeder Arbeitnehmer bekommt ohnehin 1.230 € Werbungskosten pauschal angerechnet. Solange seine Pendlerpauschale darunter liegt, verliert er durch die Anrechnung nichts.

Die Tabelle rechnet mit dem Ticketpreis 2027 (801,60 € im Jahr), 220 Arbeitstagen und einem Mitarbeiter ohne weitere Werbungskosten:

Arbeitsweg (einfach)Pendlerpauschale im JahrAbzug, der durch den Zuschuss verloren gehtMehrsteuer bei 30 % Grenzsteuersatz
5 km418 €0 €0 €
10 km836 €0 €0 €
15 km1.254 €24 €rund 7 €
20 km1.672 €442 €rund 133 €
25 km2.090 €802 €rund 240 €
30 km2.508 €802 €rund 240 €

Bis knapp 15 km ist die Anrechnung also folgenlos. Ab etwa 25 km geht der volle Ticketwert als Abzug verloren – bei 30 % Grenzsteuersatz sind das rund 240 € im Jahr. Dem stehen 801,60 € gegenüber, die Ihr Mitarbeiter steuerfrei bekommt. Er gewinnt also in jedem Fall deutlich.

Hat Ihr Mitarbeiter weitere Werbungskosten, etwa für Arbeitsmittel oder Tage im Homeoffice, greift die Anrechnung schon bei kürzeren Wegen.

Geplant ab 2027: höherer Pauschbetrag

Die Tabelle rechnet mit dem geltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026) sieht 1.430 € ab 2027 vor. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Kommt es so, bleibt die Anrechnung bis etwa 17 km folgenlos, und der volle Ticketwert geht erst ab etwa 27 km verloren.

Lohnt sich die Pauschalierung mit 25 %?

Sie können statt der Steuerfreiheit auch 25 % pauschale Lohnsteuer zahlen (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Dann bleibt die Pendlerpauschale Ihres Mitarbeiters ungekürzt, und der Zuschuss ist ebenfalls beitragsfrei. Die Wahl gilt je Mitarbeiter einheitlich für das ganze Kalenderjahr.

Rechnen Sie das einmal durch: Auf 801,60 € Ticketkosten zahlen Sie 200,40 € Pauschalsteuer plus 11,02 € Solidaritätszuschlag – zusammen 211,42 € im Jahr, mit Kirchensteuer knapp 230 €. Ihr Mitarbeiter spart dadurch höchstens die Mehrsteuer aus der Tabelle: 0 € bei kurzem Weg, rund 240 € bei langem Weg und 30 % Grenzsteuersatz.

Meine Einschätzung: Bei kurzem Arbeitsweg zahlen Sie die Pauschalsteuer für einen Vorteil, der gar nicht eintritt. Bei langem Arbeitsweg halten sich Ihr Aufwand und sein Vorteil ungefähr die Waage. Die Pauschalierung ist deshalb die Lösung für einen Sonderfall, nämlich die Gehaltsumwandlung.

Warum keine Gehaltsumwandlung?

Verzichtet Ihr Mitarbeiter auf Gehalt und bekommt dafür das Ticket, fehlt die Voraussetzung „zusätzlich zum Lohn“. Die Steuerfreiheit entfällt.

Es bleiben zwei Auswege, beide umständlicher:

  • Pauschalierung mit 25 %. Sie ist auch bei einer Gehaltsumwandlung möglich und dann beitragsfrei. Die Pauschalsteuer tragen Sie.
  • 50-€-Freigrenze für Sachbezüge. Dafür müssen Sie das Ticket selbst kaufen und Ihrem Mitarbeiter überlassen, und er muss so viel zuzahlen, dass sein Vorteil im Monat 50 € nicht übersteigt. Damit ist die Freigrenze verbraucht – eine Gutscheinkarte daneben geht dann nicht mehr.

Lohnt sich der Rahmenvertrag für das „Deutschlandticket Job“?

Verkehrsunternehmen geben 5 % Rabatt auf das Ticket, wenn Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag schließen und mindestens 25 % des Preises zuschießen. 2027 wird das Ticket dadurch um 3,34 € im Monat günstiger, rund 40 € im Jahr je Mitarbeiter. Wem die Ersparnis zugutekommt, hängt von Ihrer Vereinbarung ab: Zahlen Sie einen festen Zuschuss, profitiert in der Regel Ihr Mitarbeiter. Übernehmen Sie die tatsächlichen Ticketkosten, profitieren Sie.

Dafür brauchen Sie einen Vertrag, ein Bestellportal und jemanden, der Ein- und Austritte dort pflegt. Für zwei oder drei Mitarbeiter steht das in keinem Verhältnis. Ab einem größeren Team, in dem viele das Ticket nutzen, sieht die Rechnung anders aus.

Gilt das auch für Minijobber und Geschäftsführer?

Minijobber: Ja. Der steuerfreie Zuschuss ist kein Arbeitsentgelt. Er zählt nicht zur Minijob-Grenze (2026: 603 € im Monat, 2027: 633 €), und es fallen keine Pauschalabgaben darauf an.

Minijob an der Grenze

Verdient Ihr Minijobber bereits genau die Höchstgrenze, darf beim Zuschuss nichts schiefgehen. Läuft der Zuschuss weiter, obwohl das Abo gekündigt ist, oder wird er im ersten Monat als normaler Lohn abgerechnet, kann die Grenze überschritten sein – und aus dem Minijob wird dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Auch er ist steuerlich Arbeitnehmer und kann den Zuschuss steuerfrei erhalten. Beherrscht er die GmbH – in der Regel mit der Mehrheit der Anteile –, muss die Vereinbarung klar und vor der ersten Zahlung getroffen sein und danach genau so gelebt werden. Am besten halten Sie sie schriftlich fest. Sonst droht, dass das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.

Was gilt bei der Umsatzsteuer?

Für die Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied, welchen Weg Sie wählen: Einen Vorsteuerabzug aus dem Jobticket haben Sie in der Regel nicht, weder beim Zuschuss noch wenn Sie das Ticket selbst kaufen. Anders ist es nur bei Fahrkarten für Dienstreisen. Auch deshalb ist der Zuschuss zum selbst gekauften Ticket der bequemere Weg.

Welcher Weg passt zu Ihrem Fall?

In drei Fragen: Welcher Weg passt?
  1. 1Kommt der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt?

    • nein, er ersetzt GehaltPauschalierung mit 25 % – die Pauschalsteuer tragen Sie
    • jaweiter mit Frage 2
  2. 2Wie lang ist der einfache Arbeitsweg?

    • unter 15 kmSteuerfreier Zuschuss – die Anrechnung auf die Pendlerpauschale bleibt folgenlos
    • ab 15 kmweiter mit Frage 3
  3. 3Soll die Pendlerpauschale Ihres Mitarbeiters ungekürzt bleiben?

    • neinSteuerfreier Zuschuss – Mitarbeiter über die Anrechnung informieren
    • jaPauschalierung mit 25 % – kostet Sie rund 211 € im Jahr

Vereinfacht: Deutschlandticket 2027 (66,80 € im Monat), 220 Arbeitstage, Mitarbeiter ohne weitere Werbungskosten, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € (geltendes Recht). Pauschalsteuer ohne Kirchensteuer.

Was ist der nächste Schritt?

Sie möchten Ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket bezuschussen? Wenn Sie bereits mit mir arbeiten, sprechen Sie mich an, bevor der erste Zuschuss fließt – dann klären wir Lohnart und Zusatzvereinbarung vorab. Neue Mandate nehme ich wieder ab dem 1. Januar 2027 an.

Rechtsstand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Fachlich geprüft und freigegeben am 04.10.2026 von Mathias Dittmann, Steuerberater. Erstellt mit KI-Unterstützung – die fachliche Verantwortung liegt bei mir. Wie ich KI einsetze