Das Wichtigste in Kürze:
- Mindestlohn: seit 01.01.2026 13,90 € pro Stunde, ab 01.01.2027 14,60 €.
- Minijob-Grenze: 603 € im Monat, ab 2027 633 € – sie zieht automatisch mit dem Mindestlohn mit.
- Handlungsbedarf: Die Stundenlöhne in Lexware Office müssen Sie selbst prüfen und anpassen. Die Software macht das nicht.
Wenn der Mindestlohn steigt, steigt die Minijob-Grenze automatisch mit. Das klingt bequem – und ist es auch. Die Falle liegt woanders: Ihre Software kennt die neuen Grenzen, aber nicht die Löhne, die in Ihren Arbeitsverträgen stehen. Genau dort entsteht das Risiko.
Die aktuellen Werte
Seit dem 1. Januar 2026 gelten:
- Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 € statt zuvor 12,82 €.
- Minijob-Verdienstgrenze: 603 € statt zuvor 556 €.
Und der nächste Schritt steht schon fest: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, die Minijob-Grenze entsprechend auf 633 € im Monat.
Dahinter steckt seit 2022 eine dynamische Kopplung. Die Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Der Gedanke dahinter ist einfach – zehn Wochenstunden zum Mindestlohn sollen immer ein Minijob bleiben.
Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet
Zunächst die gute Nachricht: Ihre Minijobber dürfen mehr verdienen, ohne ihren steuer- und sozialversicherungsfreien Status zu verlieren. Sie müssen keine Arbeitszeiten kürzen, nur weil der Mindestlohn gestiegen ist.
Zwei Fallstricke gibt es trotzdem.
Fallstrick 1: der Stundenlohn im Vertrag
Haben Sie Beschäftigte, die bisher exakt den alten Mindestlohn bekamen? Dann müssen Sie deren Stundenlohn anheben. Tun Sie das nicht, verstoßen Sie gegen das Mindestlohngesetz – und bei einer Prüfung wird nachberechnet, was geschuldet gewesen wäre.
Fallstrick 2: die Midijob-Falle
Der Übergangsbereich verschiebt sich mit. Er beginnt seit 2026 erst bei 603,01 €.
Das Risiko: Wer bisher etwa 580 € verdient hat, war Midijobber und damit sozialversicherungspflichtig. Ohne Gehaltsanpassung rutscht diese Person automatisch in den Minijob-Status – versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das ändert den kompletten Anmeldestatus, ohne dass jemand aktiv etwas getan hätte.
So gehen Sie in Lexware Office vor
Das Lohnmodul von Lexware Office kennt die gesetzlichen Rechengrößen automatisch. Was die Software nicht tut: die in Ihren Arbeitsverträgen vereinbarten Löhne ändern. Das bleibt Ihre Aufgabe.
- Beschäftigte durchsehen:
Lohn→Mitarbeiter, dann die aktiven Angestellten durchgehen. - Stundenlohn anpassen:
- Mitarbeiter auswählen.
- In den Bereich
Vergütungwechseln. - Das Feld Stundenlohn prüfen: Steht dort noch ein Wert unter dem geltenden Mindestlohn?
- Wert anheben und die Änderung zum Monatsersten speichern.
- Grenzfälle klären: Gibt es Festgehälter knapp unterhalb der neuen Grenze? Dann entscheiden Sie bewusst:
- Soll daraus ein Minijob werden? Gehalt so lassen und den Status umstellen.
- Soll es ein Midijob bleiben? Gehalt über die Grenze anheben.
Ein Beispiel aus der Praxis
Szenario: Sie beschäftigen eine Aushilfe mit einem Vertrag über zehn Wochenstunden.
- Vorher: 12,82 €/Stunde, Monatslohn rund 556 € – ein Minijob.
- Jetzt: Sie heben den Stundenlohn auf 13,90 € an, der Monatslohn liegt bei rund 603 €.
- Ergebnis: Weil die Grenze ebenfalls auf 603 € gestiegen ist, bleibt der Minijob-Status erhalten. Zu tun war nur der Stundenlohn im System.
Mein Fazit
Die Kopplung von Mindestlohn und Minijob-Grenze nimmt uns Arbeit ab – aber sie verleitet auch dazu, sich darauf zu verlassen, dass „alles automatisch läuft". Tut es nicht. Ein falscher Stundenlohn im System kann zu Beitragsnachforderungen der Rentenversicherung führen, und die kommen mit Verzögerung und für mehrere Jahre rückwirkend.
Planen Sie die zehn Minuten für den Check ein – am besten jetzt schon mit Blick auf den 1. Januar 2027, wenn dieselbe Prüfung wieder ansteht.
Unsicher, ob Ihre Lohndaten sauber stehen? Schauen wir gemeinsam drauf.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.