Neue Mandate nehme ich ab 1. Januar 2027 wieder an – bis dahin bin ich ausgelastet. Was das heißt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die 1,5 % gelten nur für Kursgewinne mit Einzelaktien. Aktien-ETFs kosten in der GmbH rund 11,6 %, Dividenden aus Streubesitz und Zinsen rund 30 %.
  • Verluste mit Einzelaktien zählen steuerlich nicht – die Kehrseite der Steuerfreiheit.
  • Beim Ausschütten fallen privat noch einmal gut 26 % an. Bei bereits versteuertem Gewinn kommt diese Steuer aber so oder so – heute oder später.
  • Deshalb entscheidet die Ertragsart: Für Kursgewinne ist die GmbH das bessere Depot, für Zinsen und Dividenden derzeit nicht.
  • Ein Depot in der GmbH kostet Buchhaltung. Jede Order und jede Sparplanausführung wird gebucht und im Jahresabschluss bewertet.

Seit dem 22. September 2026 können auch GmbHs und UGs bei Trade Republic ein Depot eröffnen. Der Anbieter wirbt damit, dass Aktiengewinne dort „unter bestimmten Voraussetzungen“ mit nur rund 1,5 % besteuert werden. Firmendepots gibt es bei vielen Banken schon länger – neu ist, dass das Thema jetzt bei vielen Geschäftsführern auf dem Handy landet.

Die Zahl stimmt. Sie gilt nur für einen kleinen Ausschnitt dessen, was eine GmbH mit ihrem Geld tatsächlich macht. In diesem Beitrag ordne ich ein, was die einzelnen Erträge in der GmbH kosten, was beim Ausschütten noch dazukommt und wann sich das Depot in der GmbH lohnt. Es geht um die operative Ein-Personen-GmbH mit Liquidität, die der Betrieb nicht braucht – nicht um den Aufbau einer eigenen Holding-GmbH.

Woher kommen die 1,5 %?

Verkauft eine GmbH Aktien mit Gewinn, bleibt dieser Gewinn nach § 8b Abs. 2 KStG außer Ansatz. Allerdings gelten 5 % des Gewinns als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 3 Satz 1 KStG). Steuerpflichtig sind also nur 5 %.

Auf diese 5 % zahlt die GmbH Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag (15,825 %) und Gewerbesteuer (bei einem Hebesatz von 400 % rund 14 %), zusammen rund 29,8 %. 5 % von 29,8 % ergeben die 1,5 %.

Die Kehrseite steht im selben Paragrafen: Verluste aus dem Verkauf von Aktien und Abschreibungen auf gefallene Kurse wirken sich steuerlich nicht aus (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Wer mit einzelnen Werten danebenliegt, trägt den Verlust voll.

Was kosten die anderen Erträge in der GmbH?

Genau hier liegt der Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit. Die 1,5 % gelten nur für eine Ertragsart:

Ertragsart in der GmbHSteuer in der GmbH (ca.)Warum
Kursgewinne mit Einzelaktien1,5 %95 % steuerfrei, § 8b Abs. 2 und 3 KStG
Aktien-ETFs (Ausschüttungen, Vorabpauschale, Verkaufsgewinne)11,6 %Investmentsteuergesetz statt § 8b KStG
Dividenden aus Einzelaktien29,8 %Streubesitz unter 10 % ist voll steuerpflichtig
Zinsen, Anleihen, Geldmarktfonds29,8 %voll steuerpflichtig

Stand 2026/2027, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %. Bei einem anderen Hebesatz verschieben sich die Werte etwas.

Aktien-ETFs: rund 11,6 %

ETFs sind steuerlich Investmentfonds – für sie gilt das Investmentsteuergesetz, nicht § 8b KStG. Bei einer GmbH sind 80 % der Erträge eines Aktienfonds – also eines Fonds, der laut Anlagebedingungen mehr als 50 % in Aktien anlegt (§ 2 Abs. 6 InvStG) – von der Körperschaftsteuer freigestellt (§ 20 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Bei der Gewerbesteuer zählt diese Freistellung aber nur zur Hälfte, also mit 40 % (§ 20 Abs. 5 InvStG). Ergebnis: rund 3,2 % Körperschaftsteuer plus 8,4 % Gewerbesteuer.

Wer über die GmbH einen ETF-Sparplan bespart – und das dürfte der häufigste Fall sein –, zahlt also rund das Achtfache der beworbenen 1,5 %.

Dividenden: rund 29,8 %

Dividenden sind in der GmbH nur dann weitgehend steuerfrei, wenn sie mindestens 10 % der ausschüttenden Gesellschaft hält (§ 8b Abs. 4 KStG), für die Gewerbesteuer sogar mindestens 15 % schon zu Beginn des Jahres (§ 9 Nr. 2a und 7 GewStG). In einem gewöhnlichen Depot mit börsennotierten Aktien liegt die Beteiligung weit darunter. Die Dividende wird dann voll besteuert. Bei ausländischen Aktien wird oft Quellensteuer einbehalten; sie ist nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel bis zu einem Höchstbetrag auf die Körperschaftsteuer anrechenbar (§ 26 KStG), nur ein nicht anrechenbarer Rest erhöht die Belastung.

Zinsen und das Guthaben im Depot: rund 29,8 %

Zinsen und Erträge aus Anleihen sind voll steuerpflichtig. Das gilt auch für die beworbenen 2,5 % auf nicht investiertes Guthaben: Laut Pressemitteilung hält Trade Republic dieses Guthaben ausschließlich in Geldmarktfonds. Das hat drei Folgen:

  • Es ist keine Bankeinlage und fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung.
  • Es ist steuerlich ein Investmentfonds ohne Teilfreistellung – die Erträge werden voll besteuert.
  • In der Bilanz der GmbH sind dann in der Regel Fondsanteile statt Bankguthaben auszuweisen – wie genau, zeigen die Vertrags- und Depotunterlagen.

Der Satz von 2,5 % ist zudem variabel und orientiert sich am Leitzins.

Was fällt beim Ausschütten noch an?

Irgendwann soll das Geld bei Ihnen ankommen. Schüttet die GmbH aus, zahlen Sie privat Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 % (§ 32d Abs. 1 EStG), gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Als Gesellschafter mit mindestens 25 % – oder ab 1 %, wenn Sie beruflich für die GmbH tätig sind und maßgeblichen Einfluss haben – können Sie stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG): Dann sind 60 % der Ausschüttung mit Ihrem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 EStG). Ob sich das lohnt, hängt vor allem von Ihrem persönlichen Steuersatz und etwaigen Finanzierungskosten der Beteiligung ab. Der Antrag gilt bis zu fünf Jahre, solange Sie ihn nicht widerrufen – nach einem Widerruf ist für diese Beteiligung allerdings kein neuer Antrag mehr möglich.

Das klingt nach Doppelbesteuerung – und die Gesamtbelastung liegt tatsächlich höher als 1,5 %. Trotzdem ist die Ausschüttungssteuer für die Frage „GmbH-Depot oder privat?“ nicht der entscheidende Punkt. Denn: Liegt das Geld als versteuerter Gewinn schon in der GmbH, fällt diese Steuer so oder so an – entweder heute, wenn Sie ausschütten und privat anlegen, oder später, wenn Sie das Angesparte ausschütten. Anders kann es aussehen, wenn Geld als Einlage oder Gesellschafterdarlehen zurückfließt, Sie die Anteile verkaufen oder die GmbH liquidiert wird.

Entscheidend ist deshalb vor allem, wie viel vom laufenden Ertrag in der Zwischenzeit übrig bleibt:

ErtragsartEs bleiben in der GmbHEs bleiben privat
Kursgewinne mit Einzelaktien98,5 %73,6 %
Aktien-ETFs88,4 %81,5 % (30 % Teilfreistellung)
Dividenden aus Einzelaktien70,2 %73,6 %
Zinsen, Geldmarktfonds70,2 %73,6 %

Ein Beispiel mit Zahlen

Ihre GmbH hat 100.000 € übrig, die der Betrieb nicht braucht. Nach einem Jahr soll das Geld bei Ihnen privat sein. Vereinfacht gerechnet: Die 100.000 € sind ausschüttbarer Gewinn (keine Rückzahlung von Einlagen oder Gesellschafterdarlehen), beide Wege enden mit einer Ausschüttung zur Abgeltungsteuer, ohne Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer, Kosten und Quellensteuer:

AnlageWeg 1: sofort ausschütten, privat anlegenWeg 2: in der GmbH anlegen, danach ausschüttenUnterschied
Einzelaktien, 10 % Kursgewinn79.046 €80.878 €+ 1.832 € für die GmbH
Aktien-ETF, 10 % Kursgewinn79.628 €80.136 €+ 508 € für die GmbH
Geldmarktfonds, 2,5 % Ertrag74.980 €74.917 €– 64 € (privat besser)

Bei dauerhaft positiven Kursgewinnen wächst der Vorteil der GmbH mit jedem Jahr, weil sich der höhere Nettoertrag aufbaut. Verluste mit Einzelaktien, die steuerlich nicht zählen, können ihn aber schnell aufzehren. Bei Zinsen und Dividenden gibt es den Vorteil derzeit nicht. Das Geldmarktfonds-Guthaben in der GmbH ist steuerlich kein Vorteil, sondern ein Parkplatz.

Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % im Jahr 2032 (§ 23 KStG). Die Rechnung verschiebt sich dann zugunsten der GmbH: Bei einem Hebesatz von 400 % liegt die volle Belastung in der GmbH ab 2031 unter der Abgeltungsteuer – dann kippt auch der Vergleich bei Zinsen.

Was kostet ein Depot in der GmbH an Aufwand?

Ihre GmbH ist bilanzierungspflichtig. Das Depot gehört damit in die Buchhaltung und in den Jahresabschluss:

  • Jede Order und jede Sparplanausführung ist ein Buchungsvorgang. Wer monatlich zwei ETFs bespart, kommt mit Ausschüttungen und Vorabpauschalen schnell auf mehrere Dutzend Buchungen im Jahr – in Ihrer Buchhaltung, zum Beispiel in Lexware Office, anhand der Abrechnungen des Brokers.
  • Zum Bilanzstichtag werden die Wertpapiere bewertet. Liegt der Kurs unter den Anschaffungskosten, kann handelsrechtlich eine Abschreibung nötig sein – steuerlich bleibt sie bei Einzelaktien wirkungslos.
  • Die Steuerberechnung wird aufwendiger: Einzelaktien, ETFs und Zinsen werden unterschiedlich behandelt und müssen getrennt nachgehalten werden.
  • Ein Depot ist kein Geschäftskonto. Rechnungen, Gehälter und Lastschriften laufen weiter über Ihr Geschäftsgirokonto.
  • Für Wertpapiergeschäfte braucht die GmbH in der Regel eine LEI, eine internationale Unternehmenskennung, die jährlich verlängert wird.

Diesen Mehraufwand sollten Sie gegen den Steuervorteil rechnen – bei kleinen Beträgen frisst er ihn schnell auf.

Lohnt sich das Firmendepot für Ihre GmbH?

In zwei Fragen: Lohnt sich das Firmendepot?
  1. 1Braucht die GmbH das Geld in den nächsten Jahren?

    • jaLiquidität geht vor – Depot erst mit freiem Geld
    • neinweiter mit Frage 2

    Steuerzahlungen, geplante Investitionen und ein Liquiditätspuffer gehen vor.

  2. 2Womit soll das Geld vor allem wachsen?

    • Kursgewinne mit EinzelaktienGmbH klar vorn: rund 1,5 % Steuer – Verluste zählen aber nicht
    • Aktien-ETFsGmbH leicht vorn: rund 11,6 % Steuer
    • Zinsen, Dividenden, Geld parkenPrivat derzeit leicht vorn: in der GmbH rund 29,8 % Steuer

Vereinfacht: Stand 2026/2027, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %, das Geld ist bereits versteuerter Gewinn und wird später zur Abgeltungsteuer ausgeschüttet. Bei kleinen Beträgen kann der Buchhaltungsaufwand den Vorteil aufzehren.

Welche Wertpapiere zu Ihrer GmbH passen, ist eine Anlageentscheidung. Dazu berate ich nicht – dieser Beitrag betrachtet nur die steuerliche Seite. Welche Hebel Sie vor dem 31. Dezember sonst noch haben, steht im Beitrag Steuern gestalten zum Jahresende.

Sie überlegen, Geld Ihrer GmbH anzulegen? Wenn Sie bereits mit mir arbeiten, sprechen Sie mich an, bevor Sie das Depot eröffnen – dann klären wir Buchung, Bilanzierung und die Frage „jetzt ausschütten oder in der GmbH anlegen?“ mit Ihren Zahlen. Neue Mandate nehme ich wieder ab dem 1. Januar 2027 an.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Fachlich geprüft und freigegeben am 25.09.2026 von Mathias Dittmann, Steuerberater. Erstellt mit KI-Unterstützung – die fachliche Verantwortung liegt bei mir. Wie ich KI einsetze