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Der Beitrag als kurzes Gespräch – für unterwegs. Maßgeblich ist der Text unten.
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Sophie: Willkommen bei Mein-Steuer-Coach. Kurz vorweg: Sie hören KI-generierte Stimmen. Der Inhalt stammt aus dem Blogbeitrag „Altersvorsorgedepot 2027 für Selbstständige“ von Steuerberater Mathias Dittmann – dort finden Sie auch die Tabellen, den Entscheidungsbaum und alle Einzelheiten.
Hans: Heute geht es um eine Neuerung für Selbstständige: Ab dem 1. Januar 2027 bekommen erstmals auch Gewerbetreibende und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht die staatliche Zulage für die private Altersvorsorge.
Sophie: Das Gesetz ist beschlossen und verkündet. Und es geht hier um die steuerliche Seite – welcher Anbieter und welche Fonds passen, ist eine Anlageentscheidung.
Hans: Genau. Fangen wir mit der kurzen Antwort an: Die ersten 1.800 Euro im Jahr gehören für die meisten Selbstständigen ins Altersvorsorgedepot.
Sophie: Und wer mehr zurücklegen will?
Hans: Der prüft zusätzlich die Rürup-Rente. Infrage kommt sie, wenn im Höchstbetrag noch Platz ist und Sie eine lebenslange Rente ohne Kapitalauszahlung akzeptieren.
Sophie: Wer bekommt die Förderung denn überhaupt?
Hans: Selbstständige, die drei Bedingungen erfüllen. Erstens: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit, also etwa als Architektin, Berater oder Programmiererin. Zweitens: eine Steuererklärung für das Beitragsjahr. Drittens: noch nicht 67 Jahre alt.
Sophie: Und gefördert wird ein Vertrag, den Sie ab 2027 abschließen.
Hans: Richtig. Übrigens auch dann, wenn Sie Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk sind – für selbstständige Architekten, Ärztinnen oder Anwälte gelten dieselben drei Bedingungen.
Sophie: Und GmbH-Geschäftsführer?
Hans: Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer mit reinem Gehalt in der Regel nicht. Anders ist es, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, als Pflichtmitglied eines Versorgungswerks dorthin Beiträge zahlen und in die Datenübermittlung einwilligen, oder wenn Sie daneben Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit haben und eine Steuererklärung abgeben.
Sophie: Kommen wir zum Geld. Die Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro.
Hans: Zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, und wer zu Beginn des Jahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro.
Sophie: Damit überhaupt eine Zulage fließt, müssen Sie mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen.
Hans: Und die 1.800 Euro gelten insgesamt – auch wenn Sie zwei Verträge haben.
Sophie: Ein zusätzlicher Steuervorteil kann hinzukommen. Wie funktioniert das?
Hans: Beiträge und Zulage zusammen können Sie als Sonderausgaben abziehen – bei 1.800 Euro Eigenbeitrag ohne Kind also 2.340 Euro. Das Finanzamt prüft von selbst, ob dieser Abzug mehr bringt als die Zulage. Ist das so, senkt es Ihre Einkommensteuer um die Differenz.
Sophie: Machen wir das konkret. David ist Berater, Grenzsteuersatz 42 Prozent. Er zahlt 1.800 Euro ein und bekommt 540 Euro Grundzulage.
Hans: In seiner Steuererklärung zieht er 2.340 Euro ab. Das spart ihm 982,80 Euro Einkommensteuer. Die Zulage ist schon geflossen, über den Bescheid kommen also noch 442,80 Euro dazu.
Sophie: Im Depot liegen 2.340 Euro, ihn kostet das netto 1.357,20 Euro.
Hans: Und Sandra, Gründerin mit kleinem Gewinn, Grenzsteuersatz 20 Prozent, ein Kind: Sie zahlt ebenfalls 1.800 Euro ein und bekommt 540 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage.
Sophie: Der Sonderausgabenabzug würde ihr höchstens 528 Euro Steuer sparen – weniger als die 840 Euro Zulage. Es bleibt also bei der Zulage.
Hans: Im Depot liegen 2.640 Euro, sie kostet das netto 1.800 Euro. Beides vereinfacht gerechnet: nur Einkommensteuer, und der Depotbestand vor Kosten und Wertentwicklung.
Sophie: Was steckt eigentlich in so einem Depot?
Hans: Investmentfonds, etwa ETFs, und Euro-Anleihen von Staaten und öffentlichen Stellen. Erlaubt sind Fonds bis zur Risikoklasse 5 auf der Skala von 1 bis 7. Eine Garantie auf die Einzahlungen gibt es nicht.
Sophie: Und wer Depotverträge anbietet, muss auch ein Standarddepot anbieten – zwei Fonds, ein vorsichtiger und ein chancenreicher. Dort dürfen die Kosten die Rendite um höchstens 1,0 Prozent im Jahr mindern.
Hans: Ausgezahlt wird frühestens mit 65 – oder früher, wenn Ihre gesetzliche Altersrente früher beginnt – und spätestens mit 70. Als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft.
Sophie: Zusätzlich zu den Monatsbeträgen können Sie sich bis zu 30 Prozent des Kapitals bei Auszahlungsbeginn auszahlen lassen.
Hans: Im Alter versteuern Sie die Auszahlungen, soweit sie auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen darauf beruhen, voll mit Ihrem dann geltenden Steuersatz.
Sophie: Lohnt sich das trotzdem?
Hans: Gegenüber einem normalen Depot wachsen die Erträge bis zur Auszahlung ohne laufende Steuer, und dazu kommen die Zulagen. Ein niedrigerer Steuersatz im Alter vergrößert diesen Vorteil, ein höherer verkleinert ihn. Mit in die Rechnung gehören die Kosten des Vertrags und die Bindung bis zur Rente.
Sophie: Und im Vergleich zur Rürup-Rente?
Hans: Bei gutem Einkommen kostet derselbe angelegte Betrag in beiden netto gleich viel. Davids 2.340 Euro als Rürup-Beitrag kosten ihn bei 42 Prozent ebenfalls 1.357,20 Euro – vorausgesetzt, im Höchstbetrag ist noch Platz.
Sophie: Für das Depot sprechen dann die Freiheit bei der Auszahlung und das Restkapital für die Erben. Stirbt der Sparer vor oder während eines Auszahlungsplans, geht das restliche Kapital an die Erben – Zulagen und Steuervorteile müssen dann allerdings zurückgezahlt werden, außer das Kapital geht auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners über. Bei einer lebenslangen Rente ohne Garantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod.
Hans: Die Rürup-Rente dagegen ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar.
Hans: Und der niedrigere Steueranteil der Rürup-Rente im Alter gilt nur noch für frühe Rentenjahrgänge. Wer in 25 Jahren in Rente geht, versteuert sie zu 96,5 Prozent.
Sophie: Bei kleinem Einkommen oder mehreren Kindern liegt das Depot ohnehin vorn, weil die Zulagen dann mehr bringen als der Steuerabzug.
Hans: Und wer schon viel ins Versorgungswerk zahlt, hat in der Rürup-Rente weniger Luft – beides zählt auf denselben Höchstbetrag.
Sophie: Was müssen Sie also tun?
Hans: Erstens: Vertrag ab 2027 abschließen. Zweitens: den Anbieter einmal bevollmächtigen, die Zulage für Sie zu beantragen. Drittens: jedes Jahr die Steuererklärung abgeben – für Selbstständige hängt die Förderung genau daran.
Sophie: Und in Lexware Office?
Hans: Die Beiträge sind Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben. Zahlen Sie sie als Einzelunternehmer vom Geschäftskonto, buchen Sie die Abbuchung als Privatentnahme.
Sophie: Danke, Hans. Den vollständigen Beitrag mit der Vergleichstabelle und dem Entscheidungsbaum finden Sie auf meinsteuercoach.de. Danke fürs Zuhören.
Das Wichtigste in Kürze:
- Neu ab 2027: Selbstständige und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht bekommen erstmals die staatliche Zulage für die private Altersvorsorge – Voraussetzung ist, dass Sie für das Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch mit Versorgungswerk.
- Bis zu 540 € Zulage im Jahr für 1.800 € Eigenbeitrag, dazu bis zu 300 € je Kind. Bei gutem Einkommen kann über die Steuererklärung noch etwas dazukommen.
- So entscheiden Sie: Die ersten 1.800 € im Jahr gehören ins Altersvorsorgedepot. Wer darüber hinaus vorsorgen will, prüft zusätzlich die Rürup-Rente.
- Beherrschende GmbH-Geschäftsführer mit reinem Gehalt sind in der Regel nicht förderberechtigt.
Die Riester-Förderung war für die meisten Selbstständigen bisher tabu: Zulagen gab es im Wesentlichen nur für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – dazu zählen auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige –, für Beamte und gleichgestellte Gruppen und für deren Ehepartner. Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die alte Riester-Logik, und zum ersten Mal sind auch Gewerbetreibende und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht unmittelbar dabei. Das Gesetz ist beschlossen und verkündet (Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026).
In diesem Beitrag geht es um die steuerliche Seite. Welcher Anbieter und welche Fonds zu Ihnen passen, ist eine Anlageentscheidung – dazu berate ich nicht.
Depot, Rürup-Rente oder beides – die kurze Antwort
Aus steuerlicher Sicht gilt für die meisten Selbstständigen: Die ersten 1.800 € im Jahr gehören ins Altersvorsorgedepot. Bei gutem Einkommen kostet Sie derselbe angelegte Betrag dort netto genauso viel wie in der Rürup-Rente, das Depot ist aber bei der Auszahlung freier. Bei kleinem Einkommen oder mehreren Kindern liegt es ohnehin vorn. Wer darüber hinaus vorsorgen will, prüft zusätzlich die Rürup-Rente – infrage kommt sie, wenn im Höchstbetrag noch Platz ist und Sie eine lebenslange Rente ohne Kapitalauszahlung akzeptieren. Ob sie sich lohnt, hängt an Ihrer Steuerersparnis heute und der Steuer im Alter.
1Bekommen Sie die Zulage – etwa als Selbstständiger unter 67, der jedes Jahr eine Steuererklärung abgibt?
- neinKeine eigene Zulage – etwa als beherrschender GmbH-Geschäftsführer mit reinem Gehalt; die Rürup-Rente prüfen
- jaweiter mit Frage 2
Förderberechtigt sind ab 2027 Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit, die eine Steuererklärung abgeben und unter 67 sind – außerdem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks.
2Wie viel wollen Sie im Jahr fürs Alter zurücklegen?
- bis 1.800 €Altersvorsorgedepot: Zulage, bei gutem Einkommen zusätzlich ein Steuervorteil
- mehr als 1.800 €Depot plus Rürup prüfen: 1.800 € ins Depot; für den Rest die Rürup-Rente prüfen, wenn im Höchstbetrag Platz ist und Sie eine lebenslange Rente ohne Kapitalauszahlung akzeptieren
Vereinfacht, steuerliche Sicht ab 2027. Bei kleinem Einkommen oder mehreren Kindern spricht noch mehr für das Depot, weil die Zulagen dann mehr bringen als der Steuerabzug.
Woher das kommt, steht in den Abschnitten darunter: wer die Förderung bekommt, was sie bringt und wie beides im Alter versteuert wird.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht?
Förderberechtigt sind ab 2027 Selbstständige, die drei Bedingungen erfüllen:
- Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit – also als Gewerbetreibende oder als Freiberufler wie Architektin, Berater oder Programmiererin.
- Sie geben für das Beitragsjahr eine Steuererklärung ab. Wer seine Förderung aus dieser neuen Regel ableitet, bekommt ohne Erklärung für das Jahr keine Zulage.
- Sie sind noch nicht 67 Jahre alt.
Gefördert wird nach den neuen Regeln ein Vertrag, den Sie ab 2027 abschließen. Für einen alten Riester-Vertrag gelten die neuen Regeln, wenn Sie ab 2027 einen neuen Vertrag abschließen oder gegenüber dem Anbieter unwiderruflich erklären, dass Sie wechseln wollen – der Wechsel erfasst dann alle Ihre Verträge.
Sie sind Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk? Das ändert nichts: Als selbstständige Architektin, Ärztin oder Anwalt gelten für Sie dieselben drei Bedingungen. Neu dabei sind außerdem angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks, die dorthin Beiträge zahlen und unter 67 sind. Sie müssen spätestens bis Ende des Beitragsjahres gegenüber ihrem Versorgungswerk einwilligen, dass es die Daten weitergibt. Wer als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, war schon bisher förderberechtigt.
GmbH-Geschäftsführer: oft nicht förderberechtigt
Wie viel Förderung gibt es?
Die Zulage richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag, nicht mehr nach Ihrem Einkommen:
| Zulage | Höhe | Wofür |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf den Teil bis 1.800 € | höchstens 540 € im Jahr |
| Kinderzulage | 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € | je Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist |
| Starterbonus | einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage | wenn Sie zu Beginn des Jahres jünger als 25 sind |
Damit überhaupt eine Zulage fließt, müssen Sie mindestens 120 € im Jahr selbst einzahlen. Die volle Grundzulage von 540 € gibt es bei 1.800 € Eigenbeitrag – das sind 150 € im Monat. Grund- und Kinderzulage hängen am selben Eigenbeitrag: Für die vollen 300 € Kinderzulage müssen Sie mindestens 300 € einzahlen. Bei verheirateten Eltern bekommt die Kinderzulage nur ein Elternteil; wer, legt das Gesetz fest, auf gemeinsamen Antrag lässt sie sich übertragen.
Einzahlen dürfen Sie bis zu 6.840 € im Jahr je Vertrag, gefördert wird aber insgesamt nur der Eigenbeitrag bis 1.800 € – auch wenn Sie zwei Verträge haben. Mehr als zwei Verträge, die Sie ab 2027 abschließen, werden nicht gefördert.
Ein zusätzlicher Steuervorteil kann hinzukommen. Beiträge und Zulage zusammen können Sie als Sonderausgaben abziehen – bei 1.800 € Eigenbeitrag ohne Kind also 2.340 €, mit Kinderzulage entsprechend mehr. Das Finanzamt prüft von selbst, ob dieser Abzug mehr bringt als die Zulage. Ist das so, senkt es Ihre Einkommensteuer um die Differenz.
Zwei Beispiele mit Zahlen
David, Berater, Grenzsteuersatz 42 %: Er zahlt 1.800 € ein und bekommt 540 € Grundzulage. In seiner Steuererklärung zieht er 2.340 € ab, das spart ihm 982,80 € Einkommensteuer. Davon ist die Zulage schon geflossen, über den Bescheid kommen also noch 442,80 € dazu. Im Depot liegen 2.340 €, ihn kostet das netto 1.357,20 €.
Sandra, Gründerin mit kleinem Gewinn, Grenzsteuersatz 20 %, ein Kind: Sie zahlt ebenfalls 1.800 € ein und bekommt 540 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage. Der Sonderausgabenabzug würde ihr höchstens 528 € Steuer sparen – weniger als die 840 € Zulage. Es bleibt bei der Zulage. Im Depot liegen 2.640 €, sie kostet das netto 1.800 €.
Wo stehen Sie? Den Grenzsteuersatz von 42 % erreichen Ledige 2026 ab rund 70.000 € zu versteuerndem Einkommen – bei ausschließlich selbstständigen Einkünften ist das grob Ihr Gewinn abzüglich Kranken- und Vorsorgebeiträgen. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich die Grenze. Um 20 % liegt der Satz bei Ledigen mit rund 15.500 €.
Vereinfacht: nur Einkommensteuer mit festem Steuersatz gerechnet, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Depotbestand vor Kosten und Wertentwicklung.
Was ist ein Altersvorsorgedepot – und was nicht?
Ein Depot, in dem Ihre Beiträge und Zulagen in Investmentfonds – etwa ETFs – und in Euro-Anleihen von Staaten und öffentlichen Stellen angelegt werden. Erlaubt sind Fonds bis zur Risikoklasse 5 auf der Skala von 1 (sehr vorsichtig) bis 7 (sehr spekulativ): Breit gestreute Aktienfonds liegen meist innerhalb dieser Grenze, Fonds der Klassen 6 und 7 sind ausgeschlossen. Eine Garantie auf Ihre Einzahlungen gibt es beim Altersvorsorgedepot nicht; wer eine will, kann stattdessen einen Garantievertrag abschließen.
Wer Depotverträge anbietet, muss außerdem ein Standarddepot anbieten – selbst oder über einen Partner: zwei Fonds, ein vorsichtiger und ein chancenreicher, deren Mischung Sie bestimmen. Die Kosten dürfen dort die Rendite um höchstens 1,0 % im Jahr mindern. Vor der Auszahlung schichtet der Anbieter schrittweise um: Fünf Jahre vorher liegen höchstens 50 % im chancenreichen Fonds, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % – außer, Sie vereinbaren andere Anteile.
Sie können den Vertrag ruhen lassen und zu einem anderen Anbieter wechseln, mit drei Monaten Frist zum Quartalsende. In den ersten fünf Jahren darf der alte Anbieter dafür höchstens 150 € berechnen, danach ist der Wechsel bei ihm kostenlos. Der neue Anbieter darf einmalig bis zu 150 € Verwaltungspauschale nehmen.
Wann wird ausgezahlt – und wie hoch ist die Steuer im Alter?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 – oder früher, wenn Ihre gesetzliche Altersrente früher beginnt – und spätestens mit 70. Den Zeitpunkt wählen Sie und kündigen ihn drei Monate vorher an. Dann haben Sie zwei Wege: eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft. Zusätzlich zu den Monatsbeträgen können Sie sich bis zu 30 % des Kapitals bei Auszahlungsbeginn auszahlen lassen, etwa auf einmal zu Beginn.
Im Alter versteuern Sie die Auszahlungen, soweit sie auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen darauf beruhen, voll mit Ihrem dann geltenden Steuersatz. Steuern zahlen Sie also nicht beim Einzahlen, sondern beim Auszahlen.
Lohnt sich das trotzdem? Gegenüber einem normalen Depot wachsen die Erträge bis zur Auszahlung ohne laufende Steuer, und dazu kommen die Zulagen. Ein niedrigerer Steuersatz im Alter vergrößert diesen Vorteil, ein höherer verkleinert ihn. Mit in die Rechnung gehören die Kosten des Vertrags und die Bindung bis zur Rente.
Stirbt der Sparer vor oder während eines Auszahlungsplans, geht das restliche Kapital an die Erben. Zulagen und Steuervorteile müssen dann allerdings zurückgezahlt werden – außer, das Kapital geht auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners über (die Ehepartner dürfen nicht dauernd getrennt gelebt haben, Wohnsitz in der EU oder im EWR). Bei einer lebenslangen Rente ohne Garantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod.
Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente: der Vergleich
Neben einem Versorgungswerk war die Rürup-Rente für viele Selbstständige bisher der wichtigste Weg, mit Steuervorteil fürs Alter zu sparen. Beides lässt sich kombinieren:
| Altersvorsorgedepot | Rürup-Rente (Basisrente) | |
|---|---|---|
| Wer kann? | Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit, die eine Steuererklärung abgeben, unter 67; Pflichtversicherte | alle Steuerpflichtigen |
| Gefördert bis | 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr | 30.826 € im Jahr (2026, Alleinstehende; Ehepaare 61.652 €) – Beiträge an Versorgungswerk oder gesetzliche Rente zählen mit |
| Förderung | Zulage, ggf. zusätzlicher Steuervorteil | Steuerersparnis zu Ihrem Steuersatz |
| Auszahlung ab | 65 (Beginn spätestens mit 70) | 62 |
| Form | lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85; bis 30 % zusätzlich | nur lebenslange Rente |
| Steuer im Alter | geförderter Teil voll steuerpflichtig | Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn: 2040 91 %, 2050 96 %, ab 2058 100 %; der steuerfreie Betrag bleibt danach fest |
| Im Todesfall | Restkapital an die Erben, Förderung muss zurück (außer an den Ehepartner) | ohne Hinterbliebenenschutz verfällt das Kapital |
Daraus folgen die Punkte von oben:
- Bei gutem Einkommen kostet derselbe angelegte Betrag in beiden netto gleich viel. Rechnen Sie Davids Beispiel mit der Rürup-Rente nach: 2.340 € Beitrag kosten ihn bei 42 % ebenfalls netto 1.357,20 € – vorausgesetzt, im Höchstbetrag ist noch Platz. Dieser Gleichstand gilt ohne Kinder ab rund 19.000 € zu versteuerndem Einkommen. Für das Depot sprechen dann die Freiheit bei der Auszahlung und das Restkapital für die Erben. Den niedrigeren Steueranteil der Rürup-Rente im Alter gibt es nur noch für frühe Rentenjahrgänge – wer in 25 Jahren in Rente geht, versteuert sie zu 96,5 %.
- Bei kleinem Einkommen oder mehreren Kindern liegt das Depot vorn. Die Zulagen bringen dann mehr als der Steuerabzug – wie bei Sandra.
- Wer mehr als 1.800 € im Jahr zurücklegen will, prüft zusätzlich die Rürup-Rente. Infrage kommt sie, wenn Sie eine lebenslange Rente ohne Kapitalauszahlung akzeptieren: Sie ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar. Ob sie sich lohnt, hängt an Ihrer Steuerersparnis beim Einzahlen und der Steuer im Alter. Zahlen Sie schon viel ins Versorgungswerk, bleibt im Höchstbetrag weniger Luft; als GmbH-Geschäftsführer mit Pensionszusage fällt er geringer aus.
Was müssen Sie tun – und wie buchen Sie das in Lexware Office?
- Vertrag ab 2027 abschließen. Verträge nach dem neuen Recht gibt es ab dem 1. Januar 2027.
- Zulage beantragen. Das erledigt der Anbieter, wenn Sie ihn einmal dazu bevollmächtigen (Dauerzulagenantrag). Haben Sie als Selbstständiger keine Rentenversicherungsnummer, beantragen Sie über den Anbieter eine Zulagenummer.
- Jedes Jahr die Steuererklärung abgeben. Für Selbstständige hängt die Förderung genau daran. Den Sonderausgabenabzug beantragen Sie dort, bisher mit der Anlage AV; die Beiträge selbst meldet der Anbieter elektronisch.
- In Lexware Office als Privatentnahme buchen. Die Beiträge sind Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben. Zahlen Sie sie als Einzelunternehmer vom Geschäftskonto, buchen Sie die Abbuchung als Privatentnahme. Als GmbH-Geschäftsführer zahlen Sie privat.
Sie haben noch einen alten Riester-Vertrag?
Lieber kurz im Video? Einen allgemeinen Überblick in fünf Minuten gibt das Erklärvideo zum Altersvorsorgedepot. Was speziell für Selbstständige gilt, steht in diesem Beitrag.
Sie überlegen, ab 2027 ins Altersvorsorgedepot einzuzahlen? Wenn Sie bereits mit mir arbeiten, rechne ich Ihnen gern mit Ihren Zahlen durch, was Depot und Rürup-Rente Ihnen steuerlich bringen. Neue Mandate nehme ich derzeit nicht an.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.