Das Wichtigste in Kürze:
- Das Konto gehört Ihnen, nicht Ihrer Firma – Sie nehmen es bei einem Wechsel mit.
- Anlegen müssen Sie es selbst. Ein Administrator kann das nicht für Sie übernehmen.
- SmartLogin bleibt der Standard für die Anmeldung; das Konto ist der Unterbau für künftige Cloud-Anwendungen.
Wer mit mir über DATEV zusammenarbeitet, stolpert früher oder später über die Aufforderung, ein DATEV-Konto anzulegen und sein Anmeldeverfahren damit zu verknüpfen. Das wirkt wie eine lästige Pflichtübung, ist aber ein grundlegender Wechsel: DATEV baut die Anmeldung auf eine persönliche digitale Identität um – das Fundament für alle künftigen Cloud-Anwendungen im neuen Rechenzentrum.
Der Vergleich, der es am schnellsten erklärt: Denken Sie an Ihr Microsoft- oder Google-Konto. Eine einzige persönliche Identität, mit der Sie auf ein ganzes Ökosystem zugreifen. Genau dieses Prinzip bringt DATEV in die Steuer- und Wirtschaftsberatung. Fünf Punkte sollten Sie dazu kennen.
1. Es ist Ihr Konto fürs Leben – nicht das Ihrer Firma
Der grundlegendste Wandel steckt in der Philosophie: Das Konto gehört der natürlichen Person, nicht der Organisation, für die sie arbeitet. Sie erstellen und verwalten es persönlich, unabhängig von jeder Kanzlei oder jedem Unternehmen.
Die weitreichendste Folge: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder des Steuerberaters nehmen Sie Ihr Konto einfach mit. DATEV beschreibt die Zielvorstellung so:
Im Idealfall hat eine Person ein DATEV-Konto und verwendet es zukünftig in unterschiedlichen beruflichen oder privaten Kontexten ein Leben lang.
2. Ihr Administrator kann es nicht für Sie anlegen – und das ist Absicht
Anders als sonst üblich, wo die IT Benutzerkonten anlegt, muss jede Person ihr DATEV-Konto selbst erstellen. Eine zentrale Einrichtung durch einen Administrator ist nicht möglich.
Das ist die direkte Konsequenz aus Punkt 1: Weil das Konto Ihnen gehört und nicht dem Unternehmen, liegt die Erstellung in Ihrer Verantwortung. So ist die Identität von Anfang an von der Kontrolle eines einzelnen Arbeitgebers entkoppelt.
3. Am Anmeldeverfahren ändert sich zunächst nichts
Die Einführung bedeutet nicht das Ende der bewährten Anmeldung. Standard ist und bleibt DATEV SmartLogin – die Anmeldung über die App. Daneben bleibt der mIDentity-USB-Stick bestehen, für alle, die ihn im Einsatz haben.
Die Aufforderung, Ihr bestehendes Verfahren mit dem DATEV-Konto zu verknüpfen, ist ein Vorbereitungsschritt für kommende Entwicklungen. Die sichtbarste Änderung danach ist zunächst oft nur das neue Erscheinungsbild der Anmeldeseite – das Authentifizierungsverfahren dahinter bleibt für die bestehenden Cloud-Anwendungen unverändert.
4. Ein Konto reicht – auch bei mehreren Auftraggebern
DATEV empfiehlt ausdrücklich, nur ein einziges Konto zu verwenden, selbst wenn Sie für mehrere Organisationen tätig sind und dort eigene Anmeldeverfahren haben.
Der Vorteil ist ein künftiger Effizienzgewinn: Mit einem Konto erhalten Sie eine Kontextauswahl und wechseln mit einer einzigen Anmeldung zwischen Ihren Mandaten oder Arbeitgebern, statt sich aus- und wieder einzuloggen. Technisch wichtig dabei: Sobald Sie ein Anmeldeverfahren mit Ihrem Konto verknüpfen, werden alle weiteren auf Sie registrierten Verfahren automatisch ebenfalls damit verknüpft.
5. Das Konto ist Ihr Ausweis, nicht Ihre Eintrittskarte
Die Analogie trifft es genau: Das DATEV-Konto ist Ihr digitaler Personalausweis. Es weist nach, wer Sie sind – mehr nicht.
Berechtigungen enthält es keine. Die Rechtevergabe bleibt dort, wo sie hingehört: in der jeweiligen Organisation, etwa über die DATEV Rechteverwaltung online. Das Konto beweist Ihre Identität, die Rechteverwaltung legt fest, was Sie tun dürfen.
Was das für unsere Zusammenarbeit bedeutet
Für Sie als Mandant ändert sich im Alltag zunächst wenig – außer dass Sie das Konto einmal selbst anlegen und Ihr bestehendes Anmeldeverfahren damit verknüpfen. Der Aufwand liegt bei wenigen Minuten, und er fällt nur einmal an.
Wenn bei Ihnen dabei etwas klemmt oder Sie unsicher sind, welche Berechtigungen Sie tatsächlich brauchen: Melden Sie sich, das klären wir kurz gemeinsam.
Dieser Beitrag beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. DATEV entwickelt das Konto laufend weiter – maßgeblich sind die aktuellen Hinweise von DATEV.