Die steuerliche Absetzbarkeit von Laptops, Zubehör und Software ist seit 2021 deutlich vereinfacht. Die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung (bei einjähriger Nutzungsdauer) bietet sowohl Selbstständigen als auch Arbeitnehmern einen erheblichen Vorteil. Wichtig ist der glaubhafte Nachweis der beruflichen Nutzung und die sorgfältige Dokumentation aller Anschaffungen. 1. Grundsatz: Laptop als Arbeitsmittel Ein Laptop zählt als Arbeitsmittel,…