Steuerbonus für Energetische Sanierung | Interaktiver Rechner

Steuerbonus für die energetische Sanierung

Sparen Sie doppelt: Weniger Energiekosten und bis zu 40.000 € von der Steuer absetzen.

Klimagerecht modernisieren & Steuern sparen

Seit 2020 fördert der Staat energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum mit einer attraktiven Steuerermäßigung. Sie können 20 % Ihrer Sanierungskosten (maximal 40.000 €) direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Die Förderung gilt pro Immobilie und kann für Einzelmaßnahmen oder einen kompletten Sanierungsplan genutzt werden.

Nutzen Sie unseren interaktiven Förder-Check, um schnell und einfach herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und wie hoch Ihre mögliche Ersparnis ist.

Interaktiver Förder-Check

1. Nutzen Sie die Immobilie zumindest zeitweise selbst?

Was wird gefördert?

Eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen wird steuerlich begünstigt. Dazu gehören unter anderem:

  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage (oder Optimierung, wenn jünger als 2 Jahre)
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung
  • Kosten für den Energieberater (50% der Kosten direkt im selben Jahr absetzbar)

Weitere wichtige Voraussetzungen

  • Die Maßnahme muss von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster.
  • Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (unbare Zahlung).

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.