Günstig an Familie vermieten:
Die 50%-Falle vermeiden
Sie wollen Kinder oder Eltern unterstützen und die Wohnung günstig überlassen? Eine gute Idee – solange Sie die steuerliche “magische Grenze” kennen. Sonst schenken Sie dem Finanzamt unnötig Geld.
Der “50%-Grenze” Simulator
Geben Sie die ortsübliche Miete (Warmmiete) und Ihre geplante Miete ein. Der Rechner zeigt sofort, ob Sie im sicheren Bereich sind.
Sie liegen unter 50%. Sie dürfen Ihre Ausgaben (Werbungskosten) nur anteilig absetzen.
Warum ist das wichtig?
Vermietung führt oft zu Verlusten auf dem Papier (durch Abschreibungen oder Renovierungen). Diese Verluste senken Ihre Einkommensteuer – aber nur, wenn das Finanzamt die Vermietung als “voll entgeltlich” anerkennt.
Beispiel Renovierung
Sie investieren 20.000€ in ein neues Bad.
Szenario A (< 50% Miete): Sie dürfen vielleicht nur 40% der Kosten absetzen. 12.000€ Steuerabzug verpuffen.
Szenario B (≥ 50% Miete): Sie setzen die vollen 20.000€ ab und erhalten eine hohe Steuererstattung.
Die aktuelle Rechtslage (seit 2021)
Unter 50%
Miete ist zu günstig.
Folge:
Werbungskosten werden gekürzt. Sie müssen die Ausgaben in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufteilen.
50% bis 66%
Der Graubereich (aber besser geworden).
Folge:
Seit 2021 meist voller Werbungskostenabzug erlaubt, ohne dass eine Überschussprognose erstellt werden muss. Dennoch: Vorsicht bei dauerhaften Verlusten.
Ab 66%
Der sichere Hafen.
Folge:
Hier sind Sie auf der sicheren Seite. Der volle Werbungskostenabzug ist der Standardfall, wie bei fremden Dritten.
