Seit 2023 gibt es mehr Flexibilität beim steuerlichen Abzug des häuslichen Arbeitszimmers für Selbständige: tatsächliche Kosten, Jahrespauschale oder Tagespauschale – je nach individueller Situation. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen erfüllt und die Wahlmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

  • Ein abgetrennter Raum in der Privatwohnung, der zu über 90% für berufliche/büromäßige Tätigkeiten genutzt wird.
  • Kein Durchgangszimmer, keine private Nutzung über 10%.

Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug

  • Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellen.
  • Die Kosten müssen getrennt von anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
  • Belege sind wichtig für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Abzugsmöglichkeiten ab 2023

1. Tatsächliche Kosten

  • Alle direkt und anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten (z. B. Miete, Strom, Heizung, Reinigung) können abgesetzt werden.
  • Nachweis durch Belege erforderlich.

2. Jahrespauschale

  • 1.260 Euro pro Jahr (ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten).
  • Kann jährlich neu gewählt werden.
  • Bei weniger als 12 Monaten Nutzung anteilig.

3. Tagespauschale

  • 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr.
  • Auch möglich, wenn kein abgeschlossenes Arbeitszimmer vorliegt (z. B. Arbeiten am Küchentisch).
  • Keine Nachweispflicht, aber Nachweis der Tage erforderlich.

Besonderheiten

  • Mehrere Nutzer: Die Voraussetzungen müssen für jede Person einzeln geprüft werden. Die Pauschale kann pro Person geltend gemacht werden.
  • Steuerrisiko bei Verkauf: Wer das Arbeitszimmer als Betriebsvermögen ansetzt, riskiert bei Verkauf des Eigenheims eine zusätzliche Besteuerung. Bei Nutzung der Tagespauschale besteht dieses Risiko nicht.

Praxis-Tipps

  • Ist der Nachweis des Mittelpunktes schwierig oder die tatsächlichen Kosten liegen unter 1.260 Euro, empfiehlt sich die Pauschale.
  • Die Tagespauschale ist besonders unkompliziert und flexibel.
  • Alle Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden (z. B. mit Lexware Office digitalisieren und archivieren).