AfA-Navigator für Neubau-Mietobjekte

Abschreibungsmöglichkeiten bei Bauantrag ab Oktober 2023

1. Berechnungsgrundlage ermitteln

Geben Sie Ihre geschätzten Kosten ein, um die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung zu berechnen. Dies sind die Herstellungskosten des Gebäudes ohne den Wert des Grundstücks, da Grund und Boden nicht abnutzbar sind und daher nicht abgeschrieben werden können.

Abschreibungsfähige Kosten

€ 500.000

2. Ihre AfA-Optionen im Detail

Für Neubauten mit Bauantrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 hat der Gesetzgeber neue, attraktive Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen. Hier finden Sie eine Übersicht der relevanten Optionen. Wählen Sie eine Methode aus, um die Details und Voraussetzungen zu sehen.

Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG

Die degressive Abschreibung ermöglicht in den ersten Jahren deutlich höhere Absetzungen. Dies führt zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung und verbessert die Liquidität zu Beginn Ihrer Investition.

Eigenschaften

  • 5% jährlich vom jeweiligen Restbuchwert.
  • Maximiert die Steuerersparnis in den Anfangsjahren.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich und oft sinnvoll, wenn die degressive Rate unter die lineare Rate fällt.

Voraussetzungen

  • ✓ Schaffung neuen Wohnraums.
  • ✓ Bauantrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029.
  • ✓ Fertigstellung im Jahr der Beantragung oder danach.

3. Interaktiver Vergleich der AfA-Methoden

Visualisieren Sie den Verlauf der jährlichen Abschreibungen für die verschiedenen Methoden. Das Diagramm passt sich automatisch an Ihre oben eingegebenen Herstellungskosten an. So sehen Sie auf einen Blick, welche Methode in welcher Phase Ihrer Investition die größten steuerlichen Vorteile bietet.

Zusammenfassung der Gesamtabschreibung

Methode Nach 5 Jahren Nach 10 Jahren Nach 20 Jahren

Wichtiger Hinweis

Diese Anwendung dient nur zur Information und Veranschaulichung. Sie ersetzt keine professionelle steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.