AfA-Navigator für Neubau-Mietobjekte
Abschreibungsmöglichkeiten bei Bauantrag ab Oktober 2023
1. Berechnungsgrundlage ermitteln
Geben Sie Ihre geschätzten Kosten ein, um die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung zu berechnen. Dies sind die Herstellungskosten des Gebäudes ohne den Wert des Grundstücks, da Grund und Boden nicht abnutzbar sind und daher nicht abgeschrieben werden können.
Abschreibungsfähige Kosten
€ 500.000
2. Ihre AfA-Optionen im Detail
Für Neubauten mit Bauantrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 hat der Gesetzgeber neue, attraktive Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen. Hier finden Sie eine Übersicht der relevanten Optionen. Wählen Sie eine Methode aus, um die Details und Voraussetzungen zu sehen.
Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG
Die degressive Abschreibung ermöglicht in den ersten Jahren deutlich höhere Absetzungen. Dies führt zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung und verbessert die Liquidität zu Beginn Ihrer Investition.
Eigenschaften
- 5% jährlich vom jeweiligen Restbuchwert.
- Maximiert die Steuerersparnis in den Anfangsjahren.
- Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich und oft sinnvoll, wenn die degressive Rate unter die lineare Rate fällt.
Voraussetzungen
- ✓ Schaffung neuen Wohnraums.
- ✓ Bauantrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029.
- ✓ Fertigstellung im Jahr der Beantragung oder danach.
Lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG
Die lineare Abschreibung ist die Standardmethode mit gleichbleibenden jährlichen Beträgen über die gesamte Nutzungsdauer. Sie bietet Planbarkeit und eine stetige steuerliche Entlastung.
Eigenschaften
- 3% jährlich von den ursprünglichen Herstellungskosten.
- Gleichbleibende Abschreibungsbeträge über ca. 33 Jahre.
- Einfach und planbar.
Voraussetzungen
- ✓ Gilt für Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden.
- ✓ Ist immer anwendbar, wenn die degressive AfA nicht gewählt wird.
Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG
Diese Sonderabschreibung ist ein zusätzlicher Anreiz zur Schaffung von energieeffizientem Wohnraum. Sie kann zusätzlich zur linearen AfA in den ersten vier Jahren geltend gemacht werden, was zu einer erheblichen anfänglichen Steuerersparnis führt.
Eigenschaften
- 5% jährlich für 4 Jahre (insgesamt 20%).
- Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten, maximal jedoch 4.000 €.
- Wird zusätzlich zur linearen AfA (3%) gewährt.
- Nicht kombinierbar mit der degressiven AfA.
Voraussetzungen
- ✓ Bauantrag zwischen 01.01.2023 und 30.09.2029.
- ✓ Erfüllung des Effizienzhaus-Standards 40 (EH40) mit Nachhaltigkeitsklasse (QNG).
- ✓ Herstellungskosten max. 5.200 € pro m².
- ✓ Vermietung zu Wohnzwecken für 10 Jahre.
3. Interaktiver Vergleich der AfA-Methoden
Visualisieren Sie den Verlauf der jährlichen Abschreibungen für die verschiedenen Methoden. Das Diagramm passt sich automatisch an Ihre oben eingegebenen Herstellungskosten an. So sehen Sie auf einen Blick, welche Methode in welcher Phase Ihrer Investition die größten steuerlichen Vorteile bietet.
Zusammenfassung der Gesamtabschreibung
| Methode | Nach 5 Jahren | Nach 10 Jahren | Nach 20 Jahren |
|---|

