Das Heizungsgesetz 2024
Ihr interaktiver Leitfaden als Eigentümer einer Bestandsimmobilie
Die Wärmewende ist in vollem Gange. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, beschleunigt den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. Ab 2024 sollen neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Aber was bedeutet das konkret für Sie und Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung? Unser Leitfaden hilft Ihnen, Ihre Optionen zu verstehen.
Was tun? Ihr persönlicher Wegweiser
Funktioniert Ihre aktuelle Öl- oder Gasheizung einwandfrei?
Gute Nachrichten: Vorerst kein Handlungsbedarf!
Sie können Ihre funktionierende Heizung weiter betreiben. Ein Austausch ist erst notwendig, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder die gesetzliche Altersgrenze von 30 Jahren erreicht wird. Der Betrieb mit fossilen Brennstoffen ist bis längstens Ende 2044 erlaubt.
Kann die Heizung repariert werden?
Reparatur ist der richtige Weg
Sie müssen die Heizung nicht austauschen. Eine Reparatur ist zulässig. Beachten Sie dabei die maximale Nutzungsdauer von 30 Jahren für viele Heizkessel und das endgültige Aus für fossile Heizungen ab 2045.
Austausch mit Übergangsfristen
Bei einem Totalausfall müssen Sie auf eine Heizung mit 65% erneuerbaren Energien umsteigen. Aber keine Sorge, es gibt großzügige Übergangsfristen:
- 5 Jahre: Sie dürfen übergangsweise eine (gebrauchte) fossile Heizung einbauen.
- 10 Jahre: Wenn ein Anschluss an ein Fernwärmenetz absehbar ist.
- 13 Jahre: Bei Gasetagenheizungen für die Umstellung.
Ausnahme: Bei unzumutbarer Härte (z.B. finanzielle Schwierigkeiten, Pflegebedürftigkeit) können Sie von der Pflicht befreit werden.
Interaktiver Förder-Rechner
Ihr möglicher Zuschuss:
4.500 €
Ihr Förder-Satz:
30 %
Dies ist eine Schätzung. Der maximale Fördersatz beträgt 70%.
Zukunftsfähige Heizmethoden
Gut zu wissen: Kommunale Wärmeplanung
Sobald für Ihre Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorliegt (Großstädte ab Mitte 2026, kleinere Gemeinden ab Mitte 2028), müssen neu eingebaute Heizungen deren Vorgaben entsprechen. Der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Anforderungen immer.
