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  • Die steuerliche Behandlung von Fahrrädern und E-Bikes im Betriebsvermögen bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die wichtigsten Faktoren sind die betriebliche Nutzung, die Art des Fahrrads/E-Bikes und die korrekte Dokumentation. Mit der Anhebung der GWG-Grenze und der befristeten Möglichkeit der degressiven Abschreibung ergeben sich zusätzliche Vorteile für Unternehmer:innen. 1. Einleitung: Fahrrad und E-Bike als Betriebsausgabe Immer mehr Unternehmer:innen…