Bauabzugsteuer: Ein Leitfaden für Unternehmer & Vermieter
Vermeiden Sie Haftungsfallen – mit unserem interaktiven Rechner!
Was ist die Bauabzugsteuer?
Als Unternehmer oder Vermieter sind Sie bei bestimmten Bauleistungen verpflichtet, 15% des Rechnungsbetrags direkt an das Finanzamt abzuführen. Sie agieren quasi als Steuereintreiber für den Staat. Dies nennt man Bauabzugsteuer nach § 48 EStG.
Diese Regelung soll die Schwarzarbeit im Baugewerbe eindämmen. Für Sie als Auftraggeber kann Unwissenheit jedoch teuer werden, da Sie für nicht abgeführte Beträge haften. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen.
Prüfen Sie jetzt Ihre Pflicht zur Bauabzugsteuer
Häufige Fragen (FAQ)
Was sind Bauleistungen im Sinne des § 48 EStG?
Zu den Bauleistungen zählen z.B. Neubau, Umbau, Instandhaltung, Renovierung, Abriss von Bauwerken sowie die Montage und der Einbau von Bauteilen (z.B. Fenster, Heizung).
Wann benötige ich eine Freistellungsbescheinigung?
Die Freistellungsbescheinigung wird vom Bauleister beim Finanzamt beantragt und befreit den Auftraggeber von der Pflicht zum Steuerabzug. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Zahlung gültig sein.
Was passiert, wenn ich die Bauabzugsteuer nicht abführe?
Sie haften persönlich für die nicht abgeführte Steuer. Zusätzlich können Säumniszuschläge und Bußgelder anfallen. In schweren Fällen droht sogar eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung.
Wo finde ich das zuständige Finanzamt?
Das zuständige Finanzamt ist das Betriebsstättenfinanzamt des Bauleisters, nicht Ihr eigenes Finanzamt. Die Adresse sollte auf der Rechnung oder im Briefkopf des Bauleisters vermerkt sein.
