Neue Minijob-Grenze & Mindestlohn 2026: Das musst du jetzt in Lexware Office tun
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestlohn: Steigt ab dem 01.01.2026 auf 13,90 € pro Stunde.
- Minijob-Grenze: Erhöht sich dynamisch auf 603 € im Monat.
- Handlungsbedarf: Du musst Stundenlöhne in Lexware Office manuell prüfen und anpassen – die Software macht das nicht von allein!
Die Änderungen im Detail
Es ist wieder so weit: Der Gesetzgeber hat an der Lohnschraube gedreht. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte, die du als Arbeitgeber zwingend auf dem Schirm haben musst.
Das System dahinter ist mittlerweile “dynamisch”. Das bedeutet: Immer wenn der Mindestlohn steigt, zieht die Minijob-Grenze automatisch mit. Die Formel lautet: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate.
Die konkreten Zahlen für 2026:
- Gesetzlicher Mindestlohn: Er klettert von 12,82 € auf 13,90 €.
- Minijob-Verdienstgrenze: Sie steigt von 556 € auf 603 €.
Was das für dich bedeutet
Zunächst einmal: Deine Minijobber dürfen mehr verdienen, ohne ihren steuer- und sozialversicherungsfreien Status zu verlieren. Das Prinzip “10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn sind immer ein Minijob” bleibt erhalten.
Aber Vorsicht, hier lauern zwei Fallstricke:
- Vertragsanpassung: Hast du Mitarbeiter, die bisher genau den alten Mindestlohn (12,82 €) bekamen? Du musst deren Stundenlohn auf mindestens 13,90 € anheben. Tust du das nicht, verstößt du gegen das Mindestlohngesetz – und das wird bei Prüfungen teuer.
- Die “Midijob-Falle”: Der Übergangsbereich (Midijob) verschiebt sich ebenfalls. Er beginnt jetzt erst bei 603,01 €.
- Risiko: Ein Mitarbeiter, der bisher z.B. 580 € verdient hat, war 2025 noch ein Midijobber (sozialversicherungspflichtig). Ab 2026 rutscht er mit diesem Gehalt automatisch in den Minijob-Status (versicherungsfrei in KV/PV/ALV), wenn du das Gehalt nicht erhöhst. Das ändert den kompletten Anmeldestatus!
So setzt du das in Lexware Office um
Lexware Office Lohn & Gehalt kennt die neuen gesetzlichen Rechengrößen (wie die 603 € Grenze) automatisch. Aber: Die Software ändert nicht eigenmächtig die Löhne in deinen Arbeitsverträgen. Das ist dein Job.
So gehst du vor (basierend auf der Lexware Hilfe):
- Mitarbeiter prüfen:
Gehe im Menü aufLohn & Gehalt>Mitarbeiter. Klicke dich durch deine aktiven Angestellten. - Stundenlohn anpassen:
- Wähle den Mitarbeiter aus.
- Gehe in den Reiter
Entlohnung(oderLohndaten). - Prüfe das Feld Stundenlohn. Steht hier noch ein Wert unter 13,90 €?
- Ändere den Wert auf mindestens 13,90 €.
- Speichere die Änderung ab dem 01.01.2026.
- Status-Check bei “Grenz-Fällen”:
Hast du Mitarbeiter mit einem Festgehalt zwischen 556 € und 603 €?- Lexware wird dich vermutlich warnen oder den Status beim Monatswechsel neu bewerten.
- Entscheide: Soll es ein Minijob werden? Dann lass das Gehalt so (Statusänderung auf Minijob durchführen).
- Soll es ein Midijob bleiben? Dann musst du das Gehalt auf mindestens 603,01 € anheben.
Praxisbeispiel
Szenario: Du beschäftigst die Aushilfe Max. Er hat einen Vertrag über “10 Stunden pro Woche”.
- Bisher (2025): Max bekam 12,82 €/Std. Sein Monatslohn lag bei ca. 556 €. Er war Minijobber.
- Jetzt (2026): Du erhöhst seinen Stundenlohn in Lexware auf 13,90 €. Sein neuer Monatslohn beträgt bei gleicher Stundenzahl ca. 603 €.
- Ergebnis: Da die Grenze ebenfalls auf 603 € gestiegen ist, bleibt Max entspannt im Minijob-Status. Du musst nur den Stundenlohn im System korrigieren.
Mein Fazit
Die Kopplung von Mindestlohn und Minijob-Grenze macht es uns eigentlich leichter, weil wir nicht mehr ständig Arbeitszeiten kürzen müssen, nur weil der Mindestlohn steigt. Die 10-Stunden-Regel ist ein guter Anker.
Trotzdem: Verlasse dich nicht darauf, dass “alles automatisch läuft”. Ein falscher Stundenlohn im System kann im schlimmsten Fall zu Beitragsnachforderungen der Rentenversicherung führen. Nimm dir die 10 Minuten für den Check!
