Ferienwohnung vermieten: So sparen Sie Steuern mit der 75-Prozent-Regel
Das neue BFH-Urteil vom 12. August 2025 bringt entscheidende Verbesserungen für Vermieter – erfahren Sie, wie Sie Ihre Verluste optimal steuerlich geltend machen
📅 Aktualisiert: Oktober 2025🏡 Die Herausforderung: Verluste steuerlich anerkennen lassen
Sie vermieten eine Ferienwohnung und machen Verluste? Dann kennen Sie sicher die kritischen Fragen des Finanzamts zur Überschusserzielungsabsicht. Ohne diese werden Ihre Verluste als “Liebhaberei” eingestuft und bleiben steuerlich unberücksichtigt.
🧮 Prüfen Sie Ihre 75-Prozent-Quote
Schnell-Check: Erreichen Sie die Mindestauslastung?
📋 Die 75-Prozent-Regel im Detail
Was ist neu seit August 2025?
❓ Häufige Fragen zur Ferienwohnungsvermietung
Die ortsübliche Vermietungszeit können Sie bei folgenden Stellen erfragen:
- Tourismusverbände und Fremdenverkehrsämter – meist die beste Quelle
- Statistische Landesämter – bieten oft detaillierte Auswertungen
- Lokale Finanzämter – können ebenfalls Auskunft geben
- Vergleichsobjekte – aber nur andere Ferienwohnungen, keine Hotels!
Tipp: Dokumentieren Sie die Auskunft schriftlich für Ihre Unterlagen.
Bei Selbstnutzung wird es komplizierter:
- Schon die Möglichkeit zur Selbstnutzung löst Prüfpflichten aus
- Sie benötigen eine 30-Jahres-Überschussprognose
- Kosten müssen anteilig aufgeteilt werden
Empfehlung: Schließen Sie die Selbstnutzung vertraglich aus oder begrenzen Sie diese zeitlich klar (z.B. max. 4 Wochen/Jahr).
Seit 2023 ist zusätzlich zur Anlage V die neue Anlage V-FeWo verpflichtend:
- Anzahl der Selbstnutzungstage
- Anzahl der Vermietungstage
- Anzahl der Leerstandstage
- Ortsübliche Vermietungstage
- Angaben zur Vermittlung und vertraglichen Regelungen
Wichtig: Für jede Ferienwohnung ist eine separate Anlage einzureichen!
Keine Panik! Sie haben noch folgende Möglichkeiten:
- Vermietungshindernisse nachweisen: Renovierung, Schäden, behördliche Auflagen
- 30-Jahres-Überschussprognose erstellen: Zeigen Sie, dass langfristig Gewinne zu erwarten sind
- Mehrjahresbetrachtung nutzen: Wählen Sie einen günstigen 3-5 Jahreszeitraum
✅ Ihre Checkliste für die optimale Vermietung
💡 Praktische Tipps für maximale Steuervorteile
1. Dokumentation ist Gold wert
Führen Sie ein digitales Vermietungstagebuch mit allen relevanten Daten. Apps wie Smoobu oder Lodgify können dabei helfen und erstellen automatisch die nötigen Auswertungen.
2. Nutzen Sie die Mehrjahresbetrachtung clever
Hatten Sie 2023 eine schlechte Auslastung wegen Renovierung? Kein Problem! Wählen Sie einen Zeitraum von 2024-2026, wenn die Auslastung dort besser war.
3. Vermietungshindernisse immer dokumentieren
Bewahren Sie alle Handwerkerrechnungen, Schadensmeldungen und behördlichen Schreiben auf. Diese können den Unterschied zwischen Anerkennung und Ablehnung ausmachen.
Diese Informationen bieten einen ersten Überblick über die Thematik und ersetzen keine steuerliche Beratung. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall unterstützt Sie Ihr Steuerberater gerne. Die Website wurde mithilfe von KI erstellt.
