Die Gründung eines Unternehmens ist mit zahlreichen Vorbereitungen und Kosten verbunden. Viele Gründer:innen wissen nicht, dass sie bestimmte Ausgaben, die bereits vor der offiziellen Unternehmensgründung anfallen, steuerlich geltend machen können. Diese sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben können die finanzielle Belastung in der Anfangsphase deutlich reduzieren.

Was sind Gründungskosten und vorweggenommene Betriebsausgaben?

  • Gründungskosten umfassen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Unternehmens stehen – z.B. Notargebühren, Beratungskosten oder Marktanalysen.
  • Vorweggenommene Betriebsausgaben sind Ausgaben, die vor der offiziellen Gründung, aber im direkten Zusammenhang mit der späteren unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Typische Beispiele:

  • Marktanalysen, Fachliteratur, Businessplan-Erstellung
  • Beratungskosten (z.B. Steuerberater, Gründungsberatung)
  • Fahrtkosten zu Geschäftsterminen
  • Miete für Geschäftsräume, die schon vor Gründung angemietet werden
  • Notar- und Gerichtskosten (z.B. für Gesellschaftsvertrag)

Praxisbeispiel:
Lisa plant eine Beratungsfirma. Sie gibt vor der Anmeldung 2.000 € für Marktanalysen, 1.000 € für Rechtsberatung und 500 € für Gründungsberatung aus. Diese Kosten kann sie als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen, wenn sie sie belegen und den Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit nachweist.

Unterschiede je nach Rechtsform

Die Höhe und Art der Gründungskosten unterscheiden sich je nach gewählter Rechtsform:

  • Einzelunternehmen/Freiberufler: Geringe Gründungskosten, keine Mindestkapitalanforderung, Anmeldung oft kostenlos oder sehr günstig.
  • GbR, OHG, KG: Kosten für Gesellschaftsvertrag, ggf. Notargebühren, Handelsregistereintrag.
  • GmbH/UG: Höhere Kosten durch Notar, Handelsregister, Stammkapital (mind. 25.000 € bei GmbH, mind. 1 € bei UG).

Belegpflicht und Dokumentation

Für die steuerliche Anerkennung ist eine lückenlose Dokumentation aller Ausgaben erforderlich.
Wichtig:

  • Alle Belege (Rechnungen, Quittungen) müssen aufbewahrt werden.
  • Die Ausgaben werden in der Steuererklärung des Gründungsjahres als Betriebsausgaben angegeben.

Tipp: Digitale Buchhaltungslösungen wie Lexware Office erleichtern die Belegerfassung und Archivierung.

Steuerliche Behandlung

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
    Die vorweggenommenen Betriebsausgaben werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst.
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH):
    Gründungskosten sind grundsätzlich Aufwendungen der Gesellschafter. Übernimmt die Gesellschaft diese Kosten, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. Eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist ratsam.

Empfehlung:
Die Hinzuziehung eines Steuerberaters ist sinnvoll, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Was passiert bei gescheiterter Gründung?

Auch wenn die Gründung letztlich nicht erfolgt, können die vorweggenommenen Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Gründungsabsicht war ernsthaft und belegbar.

Liebhaberei – steuerliche Risiken

Das Finanzamt prüft, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Wird die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft (Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht), werden Verluste steuerlich nicht anerkannt.

Maßnahmen zur Vermeidung der Liebhaberei-Einstufung:

  • Detaillierter Businessplan mit Rentabilitätsvorschau
  • Sorgfältige Buchführung und Dokumentation
  • Verhältnismäßige Ausgaben im Vergleich zu erwarteten Einnahmen
  • Nachweis der Geschäftsentwicklung und Maßnahmen zur Gewinnerzielung

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

  • Die Unternehmereigenschaft beginnt bereits mit den ersten vorbereitenden Handlungen.
  • Vorsteuerabzug:
    Bereits in der Gründungsphase gezahlte Umsatzsteuer auf betriebliche Ausgaben kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern eine unternehmerische Tätigkeit beabsichtigt ist.
  • Kleinunternehmerregelung:
    Wer diese in Anspruch nimmt, kann keine Vorsteuer abziehen, muss aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wichtig:
Alle Belege mit ausgewiesener Umsatzsteuer müssen sorgfältig gesammelt werden.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Gründungskosten und vorweggenommenen Betriebsausgaben ist ein wichtiger Hebel, um die finanzielle Belastung in der Startphase zu senken.
Erfolgsfaktoren:

  • Sorgfältige Planung und Dokumentation
  • Konsequente Belegsammlung
  • Professionelle Beratung (z.B. durch einen Steuerberater)

Tipp: Nutzen Sie digitale Tools wie Lexware Office zur Belegverwaltung und Buchhaltung, um die Anforderungen der Finanzverwaltung einfach und GoBD-konform zu erfüllen.