Interaktiver Rechner für Geschenke
Steuerliche Regelungen für Geschäftspartner und Mitarbeiter einfach erklärt.
Rechner: Betriebsausgabenabzug
Prüfen Sie hier, ob Ihr Geschenk an einen Geschäftspartner steuerlich abzugsfähig ist. Die zentrale Regel ist eine Freigrenze von 50 € pro Empfänger und Jahr. Eine Überschreitung um nur einen Cent führt zum vollständigen Verlust des Abzugs.
Die meisten Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ausnahmen sind z.B. Ärzte, Versicherungsvertreter oder Kleinunternehmer.
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Details, Ausnahmen & Strategien
Selbst wenn die 50-€-Grenze eingehalten wird, ist der Abzug nur bei Erfüllung dieser formalen Pflichten möglich:
- Getrennte Aufzeichnung: Die Kosten für Geschenke müssen auf einem eigenen Konto in der Buchführung erfasst werden.
- Einzelaufzeichnung: Jedes Geschenk muss einzeln verbucht werden.
- Namensnennung: Der Name des Empfängers muss aus dem Buchungsbeleg klar hervorgehen.
1. Geschenke zur ausschließlich betrieblichen Nutzung
Die 50-€-Grenze entfällt, wenn objektiv ausgeschlossen ist, dass der Empfänger den Gegenstand privat nutzen kann. In diesem Fall sind die Kosten voll abzugsfähig.
Beispiele: Medikamentenmuster für einen Arzt, Biergläser mit Brauerei-Logo für einen Gastwirt.
2. Streuwerbeartikel (Give-aways)
Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von maximal 10 € pro Stück gelten als Streuwerbeartikel. Sie sind immer als Betriebsausgabe (Werbeaufwand) abzugsfähig.
Beispiele: Kugelschreiber, Kalender, Schlüsselanhänger mit Firmenlogo.
Grundsätzlich muss der Empfänger ein Geschenk als Betriebseinnahme versteuern. Um dies zu vermeiden und die Beziehung zu pflegen, können Sie als Schenkender die Steuer pauschal übernehmen. Die Pauschalsteuer beträgt ca. 32-34% des Bruttowertes.
⚠️ Die “Doppelbelastungs-Falle”
Der entscheidende Punkt: Die Pauschalsteuer ist nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn auch das Geschenk selbst abzugsfähig ist. Ist das Geschenk (über 50 €) nicht abzugsfähig, ist auch die darauf gezahlte Steuer nicht abzugsfähig!
Zuwendungen an eigene Mitarbeiter
Geschenke an Mitarbeiter gelten grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen mit eigenen Wertgrenzen. Wählen Sie den passenden Anlass, um die Details zu sehen.
Monatlicher Sachbezug: 50 € Freigrenze
Sie können Mitarbeitern monatlich Sachbezüge zukommen lassen, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
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1
Wertgrenze: 50 € brutto pro Monat.
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2
Art: Freigrenze. Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
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3
Bedingung: Es muss ein Sachbezug sein. Geldleistungen sind ausgeschlossen. Für Gutscheine gelten strenge Regeln (keine Barauszahlung, begrenzte Akzeptanzstellen).