ETF-Sparen & Steuern

Ihr interaktiver Leitfaden zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge.

Die aktuelle Steuersituation

Aktuell werden private ETF-Sparpläne steuerlich anders behandelt als zertifizierte Altersvorsorgeprodukte. Hier erfahren Sie, wie die Versteuerung im Detail funktioniert und welche legalen “Steuer-Mäntel” es gibt, um die Abgabenlast zu optimieren.

Das Standard ETF-Depot

Erträge aus Ihrem privaten ETF-Depot wie Dividenden und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.

  • Sparer-Pauschbetrag: Kapitalerträge bis 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratete) pro Jahr sind steuerfrei.
  • Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs (mind. 51% Aktienanteil) bleiben 30% der Erträge steuerfrei. Dies reduziert die effektive Steuerlast erheblich.
  • Vorabpauschale: Seit 2024 wird jährlich eine fiktive Rendite besteuert, auch wenn Sie keine Anteile verkaufen. Diese wird beim späteren Verkauf angerechnet.

Aufteilung von 100 € Gewinn*

*Annahme: 25% Abgeltungssteuer + 5,5% Soli, ohne Kirchensteuer. Teilfreistellung nicht berücksichtigt.

ETFs im “Steuer-Mantel”

Um Steuervorteile zu nutzen, können ETFs in spezielle Versicherungsprodukte integriert werden. Dies geht jedoch oft mit höheren Kosten und weniger Flexibilität einher.

Rürup-Rente (Basisrente)

Beiträge voll steuerlich absetzbar, dafür Auszahlung voll steuerpflichtig. Keine Kapitalauszahlung möglich. Ideal für Selbstständige und Gutverdiener.

Private Rentenversicherung

Keine Abgeltungssteuer in der Ansparphase. Bei Rentenbezug wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei Kapitalauszahlung ab 62 Jahren werden nur 50% der Erträge besteuert.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt eingezahlt (steuer- und sozialabgabenfrei). Oft mit Arbeitgeberzuschuss, aber an den Job gebunden und mit eingeschränkter Produktauswahl.

KI hat bei der Erstellung mitgeholfen. Alle Angaben ohne Gewähr. Ersetzt keine professionelle Beratung.