Die steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Seit 2023 können Beiträge zur Basisversorgung vollständig bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente besonders attraktiv. Die Riester-Rente bietet weiterhin staatliche Förderung. Wichtig ist, alle Nachweise sorgfältig zu dokumentieren und die jeweiligen Höchstbeträge zu beachten.

1. Bedeutung der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist essenziell, da das Renteneintrittsalter in Deutschland aktuell bei 67 Jahren liegt und die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zusätzliche Vorsorge zu treffen.

2. Das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen:

  1. Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme
    (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, landwirtschaftliche Kassen, berufsständische Versorgung)
  2. Betriebliche Altersvorsorge
    (z.B. Pensionskasse, Direktversicherung)
  3. Private Altersvorsorge
    (z.B. private Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente)

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Arbeitnehmer verpflichtend, während Selbstständige und Freiberufler oft andere Wege der Vorsorge wählen müssen.

3. Warum verschiedene Vorsorgeformen?

  • Das deutsche Rentensystem steht durch den demografischen Wandel unter Druck.
  • Viele Menschen erhalten im Alter nur eine niedrige Rente (2023: Männer Ø 1.728 €, Frauen Ø 1.316 € brutto).
  • Besonders Selbstständige sind oft nicht gesetzlich rentenversichert und benötigen zusätzliche Vorsorge (z.B. Rürup-Rente).

4. Steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

Grundsätzliches

  • Altersvorsorgebeiträge können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden meist automatisch vom Arbeitgeber ans Finanzamt gemeldet.
  • Private und freiwillige Beiträge müssen selbst angegeben werden.

Absetzbare Beiträge

  • Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, landwirtschaftliche Alterskasse, Rürup-Rente
  • Riester-Rente: Sonderfall, da eigene Förderung
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherung

5. Vollständige Absetzbarkeit seit 2023

  • Seit 2023 sind 100 % der Beiträge zur Basisversorgung bis zum Höchstbetrag absetzbar.
  • Hintergrund: Die spätere Rente wird zu 100 % versteuert (nachgelagerte Besteuerung).
  • Ursprünglich war die vollständige Absetzbarkeit erst ab 2025 geplant, wurde aber vorgezogen.

6. Höchstbeträge für die Absetzbarkeit

  • 2023: Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen: 26.528 € (bei Zusammenveranlagung: 53.056 €)
  • Bei Arbeitnehmern werden sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil angegeben, aber der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird abgezogen.
  • Für Beamte und andere Sonderfälle gelten gekürzte Höchstbeträge.

7. Riester-Rente und Rürup-Rente

  • Riester-Rente:
    • Bis zu 2.100 € als Sonderausgaben abziehbar.
    • Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger sind.
    • Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase.
  • Rürup-Rente:
    • Besonders für Selbstständige interessant.
    • Beiträge sind voll absetzbar bis zum Höchstbetrag.
    • Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase.

8. Sonstige Vorsorgeaufwendungen

  • Umfassen u.a. Beiträge zu Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Risikolebensversicherung.
  • Gemeinsamer Höchstbetrag mit Kranken- und Pflegeversicherung:
    • 1.900 € (Angestellte)
    • 2.800 € (Selbstständige, Freiberufler)
  • Meist wird der Höchstbetrag durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft.

9. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Bietet steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Beiträge können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden (bis zu bestimmten Grenzen).
  • Unterschiedliche Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds etc.).

10. Praktische Hinweise

  • Belege sammeln! Für freiwillige und private Vorsorgeverträge sind Nachweise erforderlich.
  • Eintragungen erfolgen in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand (Riester: Anlage AV, ggf. Anlage Kind für Kinder).
  • Digitale Tools wie Lexware Office erleichtern die Belegverwaltung und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

11. Aktuelle Entwicklung: Nachgelagerte Besteuerung

  • Mit dem Wachstumschancengesetz (März 2024) wird die volle Besteuerung der Renten erst ab 2058 (statt 2040) erreicht.
  • Ziel: Vermeidung der Doppelbesteuerung.