Die richtige umsatzsteuerliche Behandlung und die korrekten Pflichtangaben sind bei Auslandsrechnungen entscheidend, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.
Grundsätzliches
- Rechnungen ins Ausland unterliegen besonderen umsatzsteuerlichen Regelungen.
- Es muss unterschieden werden zwischen:
- Rechnungen in EU-Länder und in Drittländer (Nicht-EU).
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und an Unternehmer:innen (B2B).
- Die Angaben in der Rechnung müssen § 14 Abs. 4 UStG entsprechen (z.B. fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsbeschreibung).
Rechnungen ins EU-Ausland
B2B (beide Regelunternehmer:innen mit USt-IdNr.)
- Keine deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung.
- Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft).
- USt-IdNr. beider Parteien muss angegeben und die Gültigkeit geprüft werden (bzst.de).
- Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Finanzamt einreichen.
B2C (Privatpersonen oder Kleinunternehmer:innen)
- Grundsätzlich deutsche Umsatzsteuer ausweisen.
- Ausnahmen:
- Überschreiten bestimmter Lieferschwellen: Umsatzsteuer des Empfängerlandes, Registrierung im Ausland nötig.
- Bestimmte digitale Dienstleistungen: Umsatzsteuer des Empfängerlandes (Mini-One-Stop-Shop/MOSS).
Kleinunternehmer:innen (nach § 19 UStG)
- Keine Umsatzsteuer ausweisen, weder bei B2B noch B2C.
Rechnungen ins Nicht-EU-Ausland (Drittland)
B2B (beide Regelunternehmer:innen)
- Steuerfreie Ausfuhrlieferung, keine Umsatzsteuer auf der Rechnung.
- Ausfuhrnachweis (z.B. Zollbeleg) erforderlich.
- Eventuelle Vereinfachungsregelungen mit dem Drittland prüfen.
B2C (Privatpersonen oder Kleinunternehmer:innen)
- Deutsche Umsatzsteuer muss ausgewiesen werden.
Kleinunternehmer:innen
- Wie bei EU-Rechnungen: Keine Umsatzsteuer ausweisen.
Praktische Hinweise
- Immer die Gültigkeit der USt-IdNr. des ausländischen Unternehmens prüfen und den Nachweis aufbewahren.
- Für innergemeinschaftliche Lieferungen (EU-B2B) ist eine quartalsweise Zusammenfassende Meldung Pflicht.
- Lexware Office unterstützt bei der Erstellung und Verwaltung von Auslandsrechnungen.