Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ermöglicht Unternehmer:innen, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, von der Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer befreit zu sein.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
- Umsatz im Gründungsjahr oder Vorjahr darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
- Umsatz im laufenden Jahr oder Folgejahr darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
- Kleinunternehmer:innen können Selbstständige, Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende sein.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Keine Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen.
- Keine Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich.
- Wettbewerbsvorteil bei Privatkund:innen, da keine Umsatzsteuer auf den Preis aufgeschlagen wird.
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug möglich, was bei größeren Investitionen nachteilig ist.
- Bei Geschäften mit Unternehmen kann es zu Wettbewerbsnachteilen kommen, da diese keine Vorsteuer geltend machen können.
Buchführung und Formalitäten
- Kleinunternehmer:innen haben vereinfachte Buchführungspflichten.
- Kleingewerbetreibende sind meist nicht ins Handelsregister eingetragen und müssen keine doppelte Buchführung machen.
- Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, z. B. Name, Steuernummer, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (z. B. „Keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG“).
- Umsatzsteuer darf auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden.
Beantragung
- Die Kleinunternehmerregelung wird beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt, entweder bei Gründung oder später.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung erleichtert die Buchhaltung und senkt die Steuerlast für kleine Unternehmen, bringt aber auch Einschränkungen beim Vorsteuerabzug und bei der Zusammenarbeit mit umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden mit sich. Wer die Regelung nutzt, muss bei der Rechnungserstellung die besonderen Vorgaben beachten.
Wenn Sie als Kleinunternehmer:in Rechnungen schreiben möchten, können Sie z.B. Software wie Lexware Office verwenden, die speziell auf die Anforderungen der Kleinunternehmerregelung abgestimmt ist und viele praktische Funktionen bietet.