Der Firmenwagen im Minijob 2025
Ein interaktiver Leitfaden zu den neuen Regeln, steuerlichen Fallstricken und sicheren Wegen.
Wie wirkt sich ein Firmenwagen aus?
Ab 2025 liegt die Minijob-Grenze bei 556 €. Der Wert des Autos zählt zum Gehalt. Finden Sie mit diesem Rechner heraus, wie viel Barlohn übrig bleibt.
Ergebnis Ihrer Konstellation:
Geldwerter Vorteil (Auto)
390,00 €
Maximal möglicher Barlohn
166,00 €
Berechnung: 1% vom Listenpreis + 0,03% pro Entfernungskilometer.
Die Familien-Falle: Das Hauptrisiko
Bei der Anstellung von nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder) schaut das Finanzamt extrem genau hin. Der gesamte Vertrag muss einem “Fremdvergleich” standhalten. Dieser Prozess entscheidet über die steuerliche Anerkennung.
Der Prüfpfad des Finanzamts
“Würde man dies auch einem Fremden gewähren?”
Bei uneingeschränkter, kostenfreier Autonutzung lautet die Antwort der Rechtsprechung fast immer: NEIN!
Was passiert bei Nichtanerkennung?
Vertrag ungültig
Der Arbeitsvertrag wird steuerlich komplett ignoriert.
Keine Betriebsausgaben
Lohn und alle Autokosten sind nicht mehr absetzbar.
Hohe Nachzahlungen
Lohn-, Umsatzsteuer und Sozialabgaben werden nachgefordert.
Rechtliches Risiko
Die private Motivation überwiegt die betriebliche.
Der sichere Weg: So besteht Ihr Vertrag den Test
Um die Anerkennung zu sichern, müssen Sie das Geschäftsrisiko für sich als Arbeitgeber minimieren. Gestalten Sie den Vertrag so, wie Sie es mit einem Fremden tun würden. Klicken Sie die Punkte an, um sie als erledigt zu markieren.
Unantastbar: Die Mindestlohn-Regel
Ein entscheidender Punkt, der oft übersehen wird: Der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €/Stunde) muss **immer in bar** für die geleisteten Stunden gezahlt werden. Der Wert des Autos ist ein Zusatz und darf nicht darauf angerechnet werden.
Das Diagramm zeigt: Der Sachbezug des Autos kommt immer zusätzlich zum verpflichtenden Barlohn für die geleisteten Stunden.
Die einfache & sichere Alternative
Anstelle eines Firmenwagens mit all seinen Risiken können Sie Ihrem Minijobber monatlich steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge von bis zu **50 €** gewähren.
z.B. Tankgutscheine, Warengutscheine, Jobtickets.