Interaktive Anwendung: Firmenwagen für Minijobber 2025

Der Firmenwagen im Minijob 2025

Ein interaktiver Leitfaden zu den neuen Regeln, steuerlichen Fallstricken und sicheren Wegen.

Wie wirkt sich ein Firmenwagen aus?

Ab 2025 liegt die Minijob-Grenze bei 556 €. Der Wert des Autos zählt zum Gehalt. Finden Sie mit diesem Rechner heraus, wie viel Barlohn übrig bleibt.

Ergebnis Ihrer Konstellation:

Geldwerter Vorteil (Auto)

390,00 €

Maximal möglicher Barlohn

166,00 €

Berechnung: 1% vom Listenpreis + 0,03% pro Entfernungskilometer.

Die Familien-Falle: Das Hauptrisiko

Bei der Anstellung von nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder) schaut das Finanzamt extrem genau hin. Der gesamte Vertrag muss einem “Fremdvergleich” standhalten. Dieser Prozess entscheidet über die steuerliche Anerkennung.

Der Prüfpfad des Finanzamts

Start: Arbeitsvertrag
Ist der Minijobber ein naher Angehöriger?
Strikter Fremdvergleich:
“Würde man dies auch einem Fremden gewähren?”

Bei uneingeschränkter, kostenfreier Autonutzung lautet die Antwort der Rechtsprechung fast immer: NEIN!

Was passiert bei Nichtanerkennung?

🚫

Vertrag ungültig

Der Arbeitsvertrag wird steuerlich komplett ignoriert.

📉

Keine Betriebsausgaben

Lohn und alle Autokosten sind nicht mehr absetzbar.

💸

Hohe Nachzahlungen

Lohn-, Umsatzsteuer und Sozialabgaben werden nachgefordert.

⚖️

Rechtliches Risiko

Die private Motivation überwiegt die betriebliche.

Der sichere Weg: So besteht Ihr Vertrag den Test

Um die Anerkennung zu sichern, müssen Sie das Geschäftsrisiko für sich als Arbeitgeber minimieren. Gestalten Sie den Vertrag so, wie Sie es mit einem Fremden tun würden. Klicken Sie die Punkte an, um sie als erledigt zu markieren.

Unantastbar: Die Mindestlohn-Regel

Ein entscheidender Punkt, der oft übersehen wird: Der gesetzliche Mindestlohn (ab 2025: 12,82 €/Stunde) muss **immer in bar** für die geleisteten Stunden gezahlt werden. Der Wert des Autos ist ein Zusatz und darf nicht darauf angerechnet werden.

Das Diagramm zeigt: Der Sachbezug des Autos kommt immer zusätzlich zum verpflichtenden Barlohn für die geleisteten Stunden.

Die einfache & sichere Alternative

Anstelle eines Firmenwagens mit all seinen Risiken können Sie Ihrem Minijobber monatlich steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge von bis zu **50 €** gewähren.

z.B. Tankgutscheine, Warengutscheine, Jobtickets.

Fazit & Dringende Empfehlung

Die Überlassung eines Firmenwagens an einen Minijobber ist möglich, aber gerade bei Familienangehörigen ein hochriskantes steuerliches Minenfeld. Eine uneingeschränkte, kostenfreie Überlassung wird vom Finanzamt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt.

Unser Rat: Handeln Sie nicht ohne professionelle Prüfung. Lassen Sie uns Ihre individuelle Situation bewerten, bevor Sie Verträge aufsetzen, um teure Fehler zu vermeiden.